Kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz

Die wesentlichen Forderungen der sogenannten Ostbayern-Resolution zur geplanten Elektrifizierung der Bahnstrecke zwischen Regenburg und Hof werden von der Bundesregierung abgelehnt“, kritisieren der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen, Jürgen Mistol, und der Oberpfälzer Grünen-Vorsitzende und Bundestagskandidat Stefan Schmidt. Eine Anfrage der Grünen an die Bundesregierung machte insbesondere deutlich, dass „kein Rechtsanspruch auf Lärmschutz“ bestünde.

Bei weiteren Forderungen der Resolution, z. B. dass der heute bereits existierende Güterverkehr auch weiterhin auf den bisher bestehenden Nord-Süd-Strecken abgewickelt werden soll, verweist die Bundesregierung auf die „Projektinformation“. „Dort wird je gerade mit einer deutlichen Zunahme des Güterverkehrs als Grund der Elektrifizierung argumentiert“, erklärt Mistol.
Stefan Schmidt ergänzt: „Auch bei der konkreten Bürger- und Öffentlichkeitsbeteiligung macht sich die Bundesregierung einen schlanken Fuß. Sie verweist auf die alleinige Zuständigkeit der DB Netz AG und verschweigt dabei geflissentlich, dass der Bund alleiniger Eigentümer der Bahn ist.“

Grundsätzlich sei die Ostbayernresolution um den CSU-Bundestagsabgeordneten Albert Rupprecht ein Placebo, so die beiden Grünen: „Statt öffentlichkeitswirksamer Willensbekundung in der Region hätten die Abgeordneten der Großen Koalition den Lärmschutz einfach im Bundestag beschließen müssen, ähnlich des Bundestagsbeschlusses zum Lärmschutz beim Ausbau der Rheintalbahn. Alles andere bleibt wirkungsloses Wahlkampfgetöse.“ (PM vom 21.07.)

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