Die Gebühren für die Rufnummernmitnahme beim Mobilfunkanbieterwechsel müssen zügig sinken!

Überprüfungen der Bundesnetzagentur haben die Annahme bestätigt, dass die bisher erhobenen Gebühren für die Rufnummernportierung die gesetzlich zulässige Höhe weit überschreiten. Seit Mitte Januar liegen für alle drei großen deutschen Mobilfunkanbieter Beschlüsse vor, die eine Absenkung des Entgelts auf die ermittelte Preisobergrenze von 3,58 Euro (netto) anordnen. Stefan Schmidt, MdB begrüßt die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Kosten für die Rufnummernportierung zu deckeln.
In den Verfahren ging es jedoch zunächst um die Portierungsgebühr, die die Mobilfunkdiensteanbieter unter sich für den Vorgang erheben. Da die Entgelte üblicherweise an die EndkundInnen weitergereicht werden, fordert Schmidt nun zügig eine Absenkung der Gebühren, die den KundInnen für diesen Dienst in Rechnung gestellt werden. Immerhin liegen die derzeitigen Gebühren bei bis zu 29,95 €, also mehrfach höher.

Auf Nachfrage von Schmidt teilte die Bundesregierung mit, dass die Bundesnetzagentur aktuell auf Basis der neuen geltenden Rechtslage die Einleitung von Verfahren prüfe, um möglichst zügig eine Absenkung der Endkundenportierungsentgelte erreichen zu können. Darüber hinaus arbeite man an einer umfassenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Umsetzung des „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“. Letzterer sieht vor, „dass die Preise, die im Zusammenhang mit der  Nummernübertragbarkeit zwischen Anbietern berechnet werden, kostenorientiert sind und Endnutzern keine direkten Entgelte berechnet werden“. Spätestens also nach Inkrafttreten des novellierten TKG dürften damit gar keine direkten Entgelte mehr für die Rufnummernpostierung zulasten von EndkundInnen berechnet werden.

Stefan Schmidt hält diese Korrektur für längst überfällig: "Zu hohe Gebühren bei der Rufnummernmitnahme schränken die Wechselbereitschaft ein und schwächen die VerbraucherInnenrechte bei der freien Anbieterauswahl."

28.01.2020

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