Dienstwagenbesteuerung: Klientelpolitik statt Klimaschutz

PRESSEMITTEILUNG

Zur geplanten Absenkung der pauschalen Dienstwagenbesteuerung von 1,0 auf 0,5 Prozent erklärt Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss:

Die Steuersätze nur für die Anschaffung von Elektro-Dienstautos zu halbieren, greift viel zu kurz und zeigt wieder einmal: Der Bundesregierung geht es nicht um Luftreinhaltung und Klimaschutz, sondern um die Subventionierung der Autoindustrie. Wenn es die Bundesregierung wirklich ernst meint mit den Klimaschutzzielen, dann muss sie die steuerlichen Vergünstigungen auf Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes ausdehnen. Denn die Umweltbilanz von Fahrrädern, ob mit oder ohne Elektroantrieb, ist schlicht noch immer besser als bei Elektroautos. Wenn die Bundesregierung die Besteuerung von E-Dienstautos besser stellt als die Besteuerung von Dienstfahrrädern und Dienst-E-Bikes, schafft sie steuerliche Fehlanreize für Unternehmen. Deswegen fordern wir, die steuerlichen Vergünstigungen auf Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes auszudehnen und die pauschale Dienstfahrradbesteuerung ebenfalls auf 0,5 Prozent abzusenken.

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