Häufig gestellte Fragen zur Grundsteuer

Grundsteuer – Fakten und Grundlagen

Der Bundestag hat im Oktober ein neues Grundsteuergesetz beschlossen, welches die Berechnung der Grundsteuer A und B reformiert hat und eine neue Grundsteuer C einführt.
Anbei werden die wichtigsten Fragen zur Grundsteuerthematik beantwortet.

 

  1. Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird auf alle Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A), auf Gewerbegrundstücke sowie auf Grundstücke für Wohngebäude (Grundsteuer B) erhoben. Ab 2025 können auch baureife, aber unbebaute Grundstücke einer Gemeinde besteuert werden (Grundsteuer C). Die Grundsteuer ist eine reine Kommunalsteuer und zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Im Jahr 2019 werden die Kommunen ca. 15 Mrd. € einnehmen.

 

  1. Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoße. Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf Jahrzehnte alten Grundstückswerten den sogenannten Einheitswerten.

Da sich die Werte von Grundstücken und Gebäuden seit 1964/1935 sowohl im Westen wie im Osten sehr unterschiedlich entwickelt haben, kommt es aktuell zu gravierenden steuerlichen Ungleichbehandlungen, die nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts mit der rechtlichen Grundlage der Grundsteuer nicht mehr zu vereinbaren sind.

 

  1. Was sollte mit der Reform erreicht werden?

Es gab von Anfang an drei Grundprinzipen die erreicht werden sollten: verfassungsfest, administrierbar und aufkommensneutral.

  1. Verfassungsfest: Da man sich nicht sicher sein konnte, ob die neue Grundsteuer auch vom Bund geregelt werden darf, hat man dies durch eine Verfassungsänderung klar gestellt.
  2. Administrierbar: Um bei der Neubewertung des Grundvermögens weniger Aufwand zu haben, werden nur noch insgesamt acht Komponenten in die Berechnung einfließen. Durch die fortschreitende Digitalisierung ist die Bewertung der Grundstücke wesentlich einfacher und schneller umzusetzen. Trotzdem wird die Grundsteuer ab dem 01.01.2025 erhoben. Bis dahin bleibt es bei der alten Regelung.
  3. Aufkommensneutral: Durch die neue Grundsteuer sollen die Kommunen nicht mehr Grundsteuer einnehmen als bisher. Die kommunalen Spitzenverbände haben versichert, dass die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze so anpassen werden, dass es zu keinen immensen Mehreinnahmen kommen wird. Letztlich entscheidet aber jede Kommune selbst durch das Hebesatzrecht.

 

  1. Welches Modell hat Bündnis90/Die Grünen favorisiert und warum?

Bündnis90/Die Grünen haben von Anfang an ein wertorientiertes Modell favorisiert, welches sich schlussendlich auch durchgesetzt hat. In den knapp zwei Jahren, in denen über die Grundsteuer verhandelt wurde, wurden verschiedenste Modell aus den Ländern, Verbänden und Lobbygruppen vorgeschlagen. Uns war es immer wichtig, dass die Grundsteuer erhalten bleibt, daher musste ein Modell gefunden werden, dass sowohl die Bundesregierung begrüßt als auch von den Bundesländern mitgetragen wird. Die größten Schnittmengen gab es daher beim wertorientierten Modell, auch Mietwertmodell genannt.

Die Einführung des reinen Bodenwertmodells, das von vielen Grünen favorisiert wird, wurde nicht weiter verfolgt. Trotz seiner Vorteile hatte dieses Modell von Anfang an wenige Sympathien bei der Regierung und vielen Ländern.

 

  1. Wann tritt die neue Grundsteuer in Kraft?

Spätestens bis zum 31. Dezember 2019 musste eine gesetzliche Neuregelung getroffen werden muss. Nur wenn das gelingt, kann die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form übergangsweise bis zum 31.12.2024 weiter erhoben werden. Ab dem 01.01.2025 wird dann die gesetzliche Neuregelung zur Anwendung kommen. Da es eine Länderöffnungsklausel gibt kann es zu abweichendem Länderrecht kommen. Dieses darf auch erst 2025 zur Anwendung kommen.

 

  1. Was ist die Länderöffnungsklausel und warum ist sie schlecht?

Die neue Grundsteuer wird grundsätzlich nach einem bundeseinheitlichen Modell berechnet. Dieses Modell ist wertabhängig. Bayern hat sich für einen ungerechteren Weg stark gemacht. Die Staatsregierung hat die Länderöffnungsklausel ins Gesetz hinein verhandelt. Diese erlaubt den Bundesländern, abweichend vom wertabhängigen Bundesmodell, eigene Grundsteuergesetze zu beschließen. So hat die Staatsregierung Bayerns bereits angekündigt, dass sie ein sehr ungerechtes Flächenmodell einführen werden. Die Öffnungsklausel kann schlussendlich dazu führen, dass es ab 2025 bis zu 16 unterschiedliche Grundsteuern geben kann. Unternehmen und Privatbesitzer mit Grund und Gewerbe in verschiedenen Bundesländern, müssen sich auf einen erheblichen Mehraufwand beim Berechnen der Grundsteuer einstellen.

 

  1. Warum lehnt Bündnis90/Die Grünen das Flächenmodell ab?

Beim Flächenmodell werden nur Grundstücksfläche und Gebäudefläche zur Berechnung herangezogen. Dadurch wird dieses Modell extrem ungerecht, denn es besteuert wertvolle Immobilien in Toplagen genauso hoch wie minderwertigere in schlechten Lagen. Jeder der am Stadtrand oder im ländlichen Raum wohnt muss die gleiche Grundsteuer zahlen wie der Besitzer einer Immobilie im Stadtkern oder einem begehrten Stadtteil. Es bleibt fraglich, ob das verfassungskonform ist, aber gerecht ist es sicherlich nicht.

 

  1. Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Die neue Grundsteuer wird wie bisher durch drei Faktoren errechnet. Durch die beiden Faktoren Grundvermögen und Steuermesszahl wird errechnet, wie hoch die Grundsteuerlast allgemein sein wird. Das Grundvermögen wird durch fünf einzelne Faktoren bestimmt und aller sieben Jahre aktualisiert. Die bundeseinheitliche Steuermesszahl wird auf 0,0035% festgelegt.

Schlussendlich haben die Kommunen durch ihr Hebesatzrecht das Heft in der Hand, wie hoch die Grundsteuer für die Einwohner der Kommune wird. Durch die Anhebung und Senkung der Hebesätze wird die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer letztlich bestimmt.

 

  1. Was ist die neue Grundsteuer C?

Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel. Die damit verbundene Entwicklung der Werte der Grundstücke wird vermehrt dazu genutzt, baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt zu halten, ohne sie zu bebauen. Künftig sollen Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen können. Die Grundsteuer C erschwert damit die Spekulation und schafft finanzielle Anreize, auf baureifen Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen.

Bündnis90/Die Grünen haben in den Verhandlungen durchgesetzt, dass die Grundsteuer C nicht nur in Kommunen mit erhöhtem Wohnbedarf angewendet werden darf, sondern in allen Kommunen. Städtebauliche Maßnahmen sind in vielen Kommunen ebenso wichtig wie Wohnbedarf, daher sollen auch diese Städte und Gemeinden zum Zug kommen.

 

  1. Warum wollten wir die Umlagefähigkeit abschaffen?

Die Grundsteuer kann momentan auf die Betriebskosten der Mieter umgelegt werden. Wir finden das ungerecht. Jeder der sein Eigentum bewohnt, zahlt Grundsteuer, um damit der Kommune zu ermöglichen die Infrastruktur vor Ort zu erhalten und zu verbessern. Damit einhergehende Wertsteigerungen kommen den Eigentümern zu Gute. Wenn das Wohneigentum aber vermietet wird, kann die Grundsteuer abgewälzt werden. Vermieter profitieren dann doppelt. Sie profitieren von den Wertsteigerungen ihres Eigentums und sie können höhere Mieten verlangen.

Daher wollten wir die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieter beenden. Dieser Vorschlag wurde von der Regierung aber abgelehnt.

 

  1. Wer wird in Zukunft mehr oder weniger bezahlen müssen?

Auch wenn die Reform insgesamt aufkommensneutral ausgestaltet wird, werden sich die individuellen Steuerzahlungen verändern. Einige werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Das ist angesichts der aktuellen Ungerechtigkeiten aufgrund der großen Bewertungsunterschiede unvermeidbar.

Änderungen der individuellen Steuerzahlungen werden sich auch bei jeder anderen Ausgestaltung einer Grundsteuerreform ergeben, die durch die Länderöffnungsklausel möglich sind.

Wie sich die Grundsteuerzahlungen einzelner Steuerpflichtiger verändern werden, lässt sich nicht pauschal beantworten.

 

  1. Welche Bedeutung hat das Thema für die Kommunalwahl?

Die Bayerische Staatsregierung wird wohl noch vor der Kommunalwahl einen Vorschlag für neue Grundsteuer vorlegen. Dieser wird sich am Flächenmodell orientieren. Darüber wird dann sicher eine Debatte zu führen sein, denn dieses Modell ist ungerecht und bedeutet für viele Menschen im ländlichen Raum eine höhere Steuer als durch das wertorientierte Bundesmodell.

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