Finanzausschuss

Mein besonderes Augenmerk bei meiner Arbeit im Finanzausschuss gilt dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im finanziellen Bereich. Ich setze mich ein für faire und transparente Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen und eine schlagkräftige und an Verbraucherinteressen orientierte Aufsicht über den Finanzmarkt. Auch die Reform der privaten Altersvorsorge als dritter Säule neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge werde ich mitgestalten. Außerdem mache ich mich stark für ein hohes Niveau der Daseinsvorsorge überall in unserem Land. Hierfür braucht es finanziell gut ausgestattete Kommunen, deren Anwalt ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Finanzausschuss bin.

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Pressemitteilung - Fristverlängerung für Kommunen bei der Umsatzsteuerpflicht ist unerlässlich

Unsere Kommunen stehen vor historischen Herausforderungen. Einerseits brechen die Einnahmen dramatisch weg, andererseits müssen sie die Folgen der Corona-Pandemie bewältigen und das sorgt für steigende Kosten. In dieser ohnehin schon angespannten Lage kann die Bundesregierung den Kommunen nicht auch noch kostspielige und langwierige Umstrukturierungsmaßnahmen zumuten“, so der Oberpfälzer Grünen-Bundestagsabgeordnete Stefan Schmidt.

Hintergrund ist die Umsatzsteuerpflicht für Kommunen. Laut einer EU-Richtlinie sollten für kommunale Leistungen, die auch private Unternehmen erbringen oder erbringen könnten, ab 2022 Umsatzsteuern fällig werden. Davon wären viele interkommunale Dienstleistungen wie Wertstoffhöfe, Winterdienst oder die Überlassung von Personal und Geräten betroffen. Der Bundestag hatte die Umsetzung der EU-Richtlinie schon 2015 mit einer entsprechenden Gesetzesänderung beschlossen. Die Aufgabenstellung §2b Umsatzsteuer war seit Jahren bekannt, allerdings hatte das Bundesfinanzministerium bisher keine Anstalten für Klarheit und Rechtssicherheit bei der durchaus komplexen Verwirklichung gemacht. Erst nach Protesten der Kommunalverbände und der Grünen wurde vom Kabinett eine Verlängerung der Übergangsfrist auf 2023 beschlossen.

Schmidt meint dazu: „Schon vor der Krise war es richtig den Kommunen bei der Anwendung der EU-Richtlinie einen Aufschub zu geben. In der aktuellen Situation ist es unumgänglich. Daher begrüße ich den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Fristverlängerung ausdrücklich. Nach dieser bürokratischen Entlastung müssen Bund und Länder den Kommunen jetzt aber auch schnell finanziell unter die Arme greifen."

15.05.2020

 

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