Pressestatement - zum Antrag "Kommunen von krisenbedingten Kosten durch die Corona-Pandemie entlasten und Konjunkturbelebung einleiten" vom 7. Mai

Zum dem von ihm federführend erstellen Antrag "Kommunen von krisenbedingten Kosten durch die Corona-Pandemie entlasten und Konjunkturbelebung einleiten", der heute in 1. Lesung im Bundestag ist, erklärt Stefan Schmidt, Sprecher für Kommunalfinanzen:

"Die aktuellen Zahlen zu den Einnahmeausfällen der Kommunen durch die Corona-Krise bereiten uns große Sorgen. Länder und Kommunen können diese Belastungen nicht alleine auffangen. Mit schnellen, kurzfristigen und zielgerichteten Hilfen muss der Bund gemeinsam mit den Ländern dafür sorgen, dass unsere Städte, Gemeinden und Landkreise in der Krise handlungsfähig bleiben und nach der Krise als größter öffentlicher Investor die Konjunktur mit anschieben können. Für eine schnelle Entlastung muss der Bund den Kommunen in einem ersten Schritt die zusätzlichen krisenbedingten Kosten der Unterkunft für Empfänger von ALG II und Grundsicherung vollständig abnehmen. Außerdem müssen kommunale Unternehmen, z. B. der ÖPNV, schnellstmöglich uneingeschränkten Zugang zu den bereits beschlossenen Hilfsprogrammen des Bundes bekommen. Eine Benachteiligung gegenüber privaten Unternehmen ist angesichts der teilweise dramatischen Einnahmeausfälle kommunaler Unternehmen nicht nachvollziehbar. Durch die Krise droht sich zudem die Lage der finanzschwachen Kommunen noch einmal zu verschärfen. Der Bund muss das kommunale Altschuldenproblem jetzt schnellstmöglich gemeinsam mit den Ländern lösen."

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