Pressestatement - zum Appell der BaFin an Sparerinnen und Sparer, ihre Prämiensparverträge zu überprüfen

Zum Appell der Finanzaufsicht BaFin an die Sparerinnen und Sparer, ihre Prämiensparverträge auf unwirksame Zinsklauseln zu überprüfen, erklärt Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss:

Es ist gut, dass die Finanzaufsicht BaFin den Verbraucherzentralen im Rechtsstreit gegen die Sparkassen den Rücken stärkt. Es ist aber ein schlechtes Zeichen, wenn eine Finanzaufsicht es seit Jahren nicht erreicht, dass die Kreditinstitute von sich aus auf betroffene Kundinnen und Kunden zugehen und die fehlerhafte Zinsklausel in ihren Verträgen korrigieren. Zahlreiche Sparerinnen und Sparer haben bereits den Rechtsweg eingeschlagen und sich u. a. den zahlreichen Musterfeststellungsklagen der Verbraucherzentralen angeschlossen. Die Verbraucherzentralen leisten hier ganze Arbeit. Allerdings erwarten wir von der BaFin, dass sie die Daumenschrauben enger zieht und zügig verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergreift, damit Kreditinstitute den betroffenen Kundinnen und Kunden von sich aus angemessene Lösungen zur korrekten Zinsberechnung anbieten.“

3.12.2020

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