Pressestatement - zur Aufforderung des EU-Rats, die Steuern auf Tabakwaren in der EU anzupassen vom 3. Juni

Zur Aufforderung des Rats der EU-Staaten an die EU-Kommission, die Steuern auf Tabakwaren in der Europäischen Union anzupassen, erklärt Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss:

„Endlich hat der EU-Rat eingesehen, dass die Tabaksteuerrichtlinie überarbeitet werden muss. Es kann nicht sein, dass Wasserpfeifentabak und Tabakerhitzer trotz steigenden Konsums nicht angemessen besteuert werden können, weil die entsprechenden Steuerkategorien fehlen. Es ist höchste Zeit, die Tabaksteuerrichtlinie zu überarbeiten, damit neue Produkte entsprechend ihrer Schadenswirkung besteuert werden können. Die EU-Kommission darf aber nicht nur neue Tabakprodukte in den Blick nehmen. Wir brauchen auf europäischer Ebene auch endlich eine Grundlage, um tabaklose Dampfprodukte wie E-Zigaretten angemessen besteuern zu können. Dafür muss sich die Bundesregierung bei der Kommission einsetzen. Deshalb fordern wir, die Tabaksteuerrichtlinie zu einer Steuerrichtlinie für Rauch- und Dampfprodukte weiterzuentwickeln und die Steuersätze an der gesundheitlichen Schadenswirkung auszurichten. Wir Grüne werden das Thema im nächsten Finanzausschuss aufsetzen. Denn alle Rauch- und Dampfprodukte brauchen eine Besteuerungsgrundlage auf EU-Ebene.“

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