Finanzausschuss

Mein besonderes Augenmerk bei meiner Arbeit im Finanzausschuss gilt dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im finanziellen Bereich. Ich setze mich ein für faire und transparente Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen und eine schlagkräftige und an Verbraucherinteressen orientierte Aufsicht über den Finanzmarkt. Auch die Reform der privaten Altersvorsorge als dritter Säule neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge werde ich mitgestalten. Außerdem mache ich mich stark für ein hohes Niveau der Daseinsvorsorge überall in unserem Land. Hierfür braucht es finanziell gut ausgestattete Kommunen, deren Anwalt ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Finanzausschuss bin.

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Pressestatement - zur Pflichtversicherung für Elementarschäden vom 2. Juni

Zur Pflichtversicherung für Elementarschäden, über die heute bei der Ministerpräsidentenkonferenz beraten wird, erklären Lukas Benner, Mitglied im Rechtsausschuss, und Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss:

„Die Justizministerkonferenz und die Ankündigungen von Kretschmann und Kretschmer haben den Weg frei gemacht, die Frage nach einer Versicherungspflicht für Elementarschäden politisch neu aufzurollen. Es ist gut, dass Baden-Württemberg und Sachsen das Thema heute in die Ministerpräsidentenkonferenz einbringen. Ein Jahr ist seit der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, NRW und anderen Regionen vergangen, die uns die existenzbedrohende Dimension solcher Ereignisse abermals vor Augen geführt hat. Durch den fortschreitenden Klimawandel werden Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Hochwasser überall in Deutschland immer wahrscheinlicher. Das derzeitige System staatlicher Nothilfen im Katastrophenfall stellt schon heute weder eine verlässliche noch gerechte Lösung dar. Eine Versicherungspflicht wäre eine mögliche Antwort hierauf.

Für uns steht in jedem Fall fest, dass der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden allgemein ausgeweitet werden und gleichzeitig sozial verträglich bleiben muss. Wie und auf welchem Wege werden wir gemeinsam mit den Ländern auf Grundlage des Beschlusses weiter diskutieren. Hierbei gilt: Eine Neuregelung kann nur Teil einer umfassenden Vorsorgestrategie zu den Folgen der Klimakrise sein. Dafür braucht es insbesondere Verbesserungen bei Risikomanagement und Hochwasserschutz sowie mehr Unterstützung für Kommunen und Städte.“

 

03.06.2022

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