Finanzausschuss

Mein besonderes Augenmerk bei meiner Arbeit im Finanzausschuss gilt dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im finanziellen Bereich. Ich setze mich ein für faire und transparente Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen und eine schlagkräftige und an Verbraucherinteressen orientierte Aufsicht über den Finanzmarkt. Auch die Reform der privaten Altersvorsorge als dritter Säule neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge werde ich mitgestalten. Außerdem mache ich mich stark für ein hohes Niveau der Daseinsvorsorge überall in unserem Land. Hierfür braucht es finanziell gut ausgestattete Kommunen, deren Anwalt ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Finanzausschuss bin.

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Stefan in der Presse - "Schall und Rauch" Süddeutsche Zeitung vom 29. November

Es kann doch nicht sein, dass E-Zigaretten und Tabakerhitzer noch immer nicht angemessen besteuert werden können!
Die neue EU-Kommission muss die Tabaksteuerrichtlinie schnellstens überarbeiten, sage ich der Süddeutschen Zeitung.
 

Hier meine Pressemitteilung dazu:

MdB Stefan Schmidt beklagt zögerliche Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie

Der grüne Bundestagsabgeordnete Stefan Schmidt beklagt das Zögern der EU-Kommission bei der Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie. „Ich kann die Verzögerungstaktik der EU-Kommission in keiner Weise nachvollziehen. Es ist doch absurd, dass für eine Schachtel Tabakerhitzer nur 88 Cent Tabaksteuer fällig werden, wohingegen eine Schachtel Zigaretten mit 3,35 Euro besteuert wird. Auf E-Zigaretten fällt bisher überhaupt keine Art Tabaksteuer an“, so Schmidt.

Die bisherige Steuersystematik der Tabaksteuerrichtlinie lässt eine andere Besteuerung der neuartigen Rauch- und Tabakprodukte nicht zu. Deswegen plant die EU-Kommission, die Tabaksteuerrichtlinie zu überarbeiten. Ursprünglich wollte die Kommission bis Ende 2019 einen Vorschlag für eine überarbeitete Tabaksteuerrichtlinie vorlegen. Dieser wird sich nun wahrscheinlich auf unbestimmte Zeit verschieben. Denn die notwendigen Vorarbeiten in Form einer Studie zum Konsumverhalten und zur Marktpräsenz neuer Rauch- und Tabakprodukte sowie einer Folgenabschätzung verzögern sich. In der Antwort auf eine schriftliche Frage des Abgeordneten Stefan Schmidt antwortet die Bundesregierung, dass die Kommission die Studienergebnisse erst Ende 2019 vorlegen wird. Die Folgenabschätzung will sie erst im Laufe des Jahres 2020 durchführen. Ursprünglich sollten sowohl die Studienergebnisse als auch die Folgenabschätzung bereits Ende 2018 den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden.

Über die Gründe für die Verzögerungen bei der Gesetzänderung kann Schmidt nur mutmaßen: „Ich fürchte leider, die Kommission ist mal wieder vor der Tabaklobby eingeknickt.“ Schmidt nimmt die Bundesregierung in die Pflicht: „Die Bundesregierung muss sich bei der neuen Kommission um Ursula von der Leyen dafür einsetzen, das Thema ganz oben auf die Agenda zu setzen. Die Tabaksteuerrichtlinie muss schnellstens überarbeitet werden.“

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