Finanzausschuss

Mein besonderes Augenmerk bei meiner Arbeit im Finanzausschuss gilt dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im finanziellen Bereich. Ich setze mich ein für faire und transparente Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen und eine schlagkräftige und an Verbraucherinteressen orientierte Aufsicht über den Finanzmarkt. Auch die Reform der privaten Altersvorsorge als dritter Säule neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge werde ich mitgestalten. Außerdem mache ich mich stark für ein hohes Niveau der Daseinsvorsorge überall in unserem Land. Hierfür braucht es finanziell gut ausgestattete Kommunen, deren Anwalt ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Finanzausschuss bin.

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Weniger Bürokratie und Steuern – grüne Verhandlungserfolge im Jahressteuergesetz

Einen guten Gesetzentwurf noch besser machen, das gelang der Fortschrittskoalition mit dem Jahressteuergesetz. Das Gesetz regelt u.a. die Besteuerung von Solaranlagen, Homeoffice sowie kommunale Dienstleistungen und wurde nun im Finanzausschuss beschlossen.

Als einer der grünen Verhandler*innen war es mir besonders wichtig, Betreiber*innen von PV-Anlagen von unnötiger Bürokratie zu entlasten und Steuererleichterungen durchzusetzen.  

Wir wollen die Energiewende vorantreiben. Dafür brauchen wir den schnellen und massiven Ausbau von erneuerbaren Energien. Nicht nur wegen der Energiekrise, die Putin mit seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelöst hat, sondern auch, um unsere Abhängigkeit von fossilen Energien zu beenden und das 1,5 Grad Ziel zu erreichen. Menschen mit PV-Anlagen auf dem Dach leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiesicherheit und Energiewende in unserem Land. Deswegen habe ich bei den Verhandlungen zum Jahressteuergesetz innerhalb der Ampel-Koalition erfolgreich darauf gedrängt, dass für den Betrieb von PV-Anlagen rückwirkend ab dem 01.01.2022 weder Einkommenssteuer noch Gewerbesteuer gezahlt werden muss.

Dies soll für Anlagen bis zu einer Leistung von bis zu 100 kW (peak) gelten. Das entspricht der Leistung von etwa 6 Anlagen auf einem herkömmlichen Einfamilienhaus. PV-Anlagen Besitzer*innen auf dem Dach werden auch bei der Bürokratie entlastet, denn eine Steuererklärung ist bei Anlagen in dieser Größenordnung in Zukunft nicht mehr notwendig.

Außerdem sind PV-Anlagen künftig von der Umsatzsteuer befreit – sowohl beim Kauf, als auch bei der Lieferung und der Installation. Dadurch werden die Anlagen in der Anschaffung deutlich günstiger und damit attraktiver.

Auch kombinierte PV- und Solarthermieanlagen sollen vollständig von der Umsatzsteuer befreit werden. Steuerbefreiungen für Solarthermieanlagen und gemietete PV-Anlagen konnten wir leider nicht durchsetzen. Für Miet-PV wird es zumindest ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums geben, das regelt wann gemietete Anlagen mit anschließender Kaufoption als Mietkauf betrachtet werden können.

 

Auch für die Kommunen bringt das Jahressteuergesetz eine gute Nachricht: Kommunale Dienstleistungen (z.B. der Verkauf von Souvenirs in Touristinformationsbüros) bleiben für zwei weitere Jahre bis 2025 von der Umsatzsteuer befreit. Dafür haben wir die entsprechende Übergangsregelung im Umsatzsteuergesetz (§2b) verlängert. Das war uns Grünen bei den Verhandlungen besonders wichtig, um die Kommunen in den aktuellen Krisen eine steuerliche und bürokratische Atempause zu verschaffen.

Nach dem Beschluss des Finanzausschuss muss der Bundestag den Gesetzentwurf noch beschließen. Die Regelungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Was ist das Jahressteuergesetz?

Das Jahressteuergesetz (JStG) fasst wichtige steuerliche Maßnahmen und Veränderungen eines Jahres zusammen. Die Schwerpunkte des diesjährigen Jahressteuergesetzes liegen auf der Besteuerung von Solaranlagen, Homeoffice, Zufallsgewinnen, Immobilien und Kommunen. Die Steuergesetze werden dabei u.a. vereinfacht oder an Recht und Rechtsprechung angepasst.

 

30.11.2022

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