Kommunen & ländlicher Raum

Darüber hinaus bin ich als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft. Ich stehe für eine bäuerliche grüne Landwirtschaft ein, die die Interessen von LandwirtInnen, VerbraucherInnen, von Ökologie und Tierschutz gleichermaßen berücksichtigt.
Auch im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen bin ich stellvertretendes Mitglied und setze mich an dieser Stelle für lebenswerte Kommunen ein. Die Politik muss Lebenschancen für alle Bürger*innen schaffen und so auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.

Meine Rede zur Novelle des Gemeindefinanzreformgesetzes vom 18. Januar

Rede zu Protokoll von Stefan Schmidt (B‘90/Grüne) zu TOP 29 Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Sehr geehrte Frau/Herr Präsident/in! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Integration, Klimawandel, Digitalisierung, Mobilität und ein breites Angebot an Kultur und Sport. Das sind nur einige der vielen komplexen Herausforderungen, vor denen Kommunen standen und stehen. Einer der wichtigsten Töpfe, aus denen Kommunen diese Herausforderungen finanzieren, ist die Einkommensteuer. Mit den Änderungen im Gemeindefinanzreformgesetz wird der Topf der Einkommensteuer neu auf die Kommunen verteilt. Das erscheint mir zeitgemäß und notwendig!

Worum geht es dabei konkret? Das Geld aus dem Topf der Einkommensteuer wird je nach Einkommenshöhe der Einwohnerinnen und Einwohner auf die Kommunen verteilt. Berücksichtigt werden dabei zunächst Einkommen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Dieser Betrag liegt aktuell bei 35.000 Euro für Singles und bei 70.000 Euro für Ehepaare. Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung die Beträge auf 40.000 bzw. 80.000 Euro anheben. Diese Änderung halte ich für folgerichtig. Deshalb unterstütze ich diesen Gesetzesentwurf im Grundsatz.

Die Höchstbeträge wurden zuletzt vor zwölf Jahren erhöht. In der Zwischenzeit sind Löhne und Preise aber gestiegen. Es ist also nur konsequent, dass auch die Höchstbeträge steigen und an die Einkommens- und Preisrealität angepasst werden. Den Anstieg halte ich dabei auch nicht für übertrieben.

Außerdem erfüllt die Anpassung das ursprüngliche Ziel des Gesetzes. Demnach sollten die Steuereinnahmen von großen und kleinen Gemeinden nicht vollständig angeglichen werden. Das ist logisch: In der Regel sind große Städte diejenigen, die vor besonders komplexen und teuren Herausforderungen stehen. Zum Beispiel durch viele schutzsuchende Menschen, große Sport- und Kultureinrichtungen oder ein weites Netz an öffentlichen Bussen und Bahnen. Dass diese Kommunen in der Folge der Neuverteilung etwas mehr vom Kuchen erhalten, erscheint mir sinnvoll.

Und natürlich bleibt es nicht nur bei dem Anteil an der Einkommenssteuer unter den Höchstbeträgen. Auch die darüberhinausgehenden Mittel aus der Einkommenssteuer bleiben zu 15 Prozent in den Kommunen – wenn auch nicht 1:1 in der jeweiligen Gemeinde, sondern umverteilt innerhalb des Bundeslandes. 

Die kommunalen Haushalte stehen nicht erst seit Pandemie und Krieg unter Stress. Aber: Die Krisen häufen sich und ihre Auswirkungen werden schärfer. Schon vorher gab es Schieflagen in der finanziellen Ausstattung der Städte und Gemeinden. Wir im Bund und auch die Länder sind deshalb in der Pflicht, die Kommunen gesetzgeberisch und finanziell zu unterstützen – aktuell mehr denn je! Dafür werden wir Grüne uns weiterhin stark machen!

Aus meiner Sicht stellen wir mit dem Gesetzesentwurf die nötigen Weichen, damit die Steuermittel zeitgemäß und ausgewogen auf die Kommunen verteilt werden. Im vorparlamentarischen Verfahren gab es aber auch kritische Stimmen zu diesem Gesetzesentwurf. Die Argumente dahinter werde ich mir genauer ansehen und in der parlamentarischen Beratung berücksichtigen. Vielen Dank!

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