Pressestatement - zu Kurzarbeit im öffentlichen Dienst/Tarifvertrag

Zur Einigung auf Eckpunkte eines Tarifvertrags, der Kurzarbeit in der COVID-19-Krise auch für die Beschäftigten im kommunalen Bereich ermöglicht, erklärt Stefan Schmidt, Sprecher für Kommunalfinanzen:

„Dass Kurzarbeitergeld nun auch im öffentlichen Dienst gelten soll, ist ein wichtiges Signal der Entlastung an die Kommunen. Diese sind durch immense Steuereinbußen und weiterlaufende Kosten massiv von der aktuellen Krise betroffen. Gleichzeitig spielen sie aber auch bei der Bewältigung der Krise eine entscheidende Rolle und müssen finanziell handlungsfähig bleiben. Dass kommunale Arbeitgeber jetzt für ihre Angestellten in Sparkassen, Energieversorgern, Theatern und Museen Kurzarbeitergeld beantragen können, ist in der Krise eine ganz entscheidende Hilfe. Die heutige Einigung der Tarifpartner auf Eckpunkte eines Tarifvertrags schafft eine wichtige bundeseinheitliche Grundlage und bringt Rechtssicherheit für die kommunalen Arbeitgeber.“

01.04.2020

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