Das Verursacherprinzip gilt auch beim Lärmschutz!

PRESSEMITTEILUNG Zu Überlegungen, den Lärmschutz bei der Elektrifizierung der Bahnstrecke zwischen Hof und Obertraubling vorzuziehen (siehe Pressebericht des Neuen Tages vom 13.12.18 („Albert Rupprecht will Lärmschutz-Gipfel“) erklärt der Oberpfälzer Grünen-Bundestagsabgeordnete Stefan Schmidt:

Die Sachlage ist eindeutig: Lärmschutzmaßnahmen können nicht aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren herausgelöst oder vorgezogen werden. Das hat die Bundesregierung auf meine Frage hin bestätigt. Die CSU muss diese Fragestellung also nicht mehr prüfen, das habe ich bereits erledigt“, so der Oberpfälzer Grünen-Bundestagsabgeordnete Stefan Schmidt.

Nach Ansicht des Grünenpolitikers dürfen nicht generell Steuermittel für den Lärmschutz herangezogen werden. „Wenn ein Konzertveranstalter für ein open air Konzert den Einsatz von Steuermitteln für den Lärmschutz der Anwohner fordern würde, dann würden die allermeisten auch den Kopf schütteln. Es ist doch ganz einfach: Wer Krach macht, der muss auch für Lärmschutz sorgen“, so Schmidt weiter.

Nötig ist seiner Meinung nach an sensiblen Abschnitten eine sorgfältige Prüfung, die zeigt, ob die gesetzlichen Auflagen zum Lärmschutz auch eingehalten werden. Wenn eine konkrete Untersuchung zeigt, dass die Vorgaben nicht eingehalten werden, dann muss der Verursacher auch dafür herangezogen werden.

Alles andere wäre ein Schlag ins Gesicht der AnwohnerInnen, die ein Recht auf Schutz vor Bahn- und Industrielärm haben, wie Schmidt abschließend feststellt.

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