Oberpfalz & Bayern

Außerhalb der Sitzungswochen im Deutschen Bundestag versuche ich möglichst viele Termine in der Oberpfalz wahrzunehmen.
Für mich ist klar: Bei meiner Aufgabe als MdB spielt der enge und vertrauensvolle Austausch mit engagierten BürgerInnen und LokalpolitikerInnen vor Ort eine wichtige Rolle. Gerne diskutiere ich auch mit Euch über meine politische Arbeit im Bundestag sowie über aktuelle Ereignisse und Themen, die euch bewegen.

Info zum Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen

Noch immer erreichen mich postalisch zahlreiche Schreiben zum Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen.

Dazu nehme ich gerne Stellung.

Die Menschen in Deutschland müssen vor Gewalttaten, auch und gerade mittels gefährlicher Waffen, unbedingt so gut wie irgend möglich wirksam geschützt werden. Daher beschäftigt sich unsere Fraktion schon seit vielen Jahren intensiv mit diesem Thema und bringt regelmäßig Initiativen dazu in den Bundestag ein.

Der Gesetzentwurf „Gesetz zur Verbesserung waffenrechtlicher Personenüberprüfungen“ wird jedoch von der Bundesregierung verantwortet. Die unmittelbare Anlaufstelle für Kritik und Verbesserungsvorschläge wäre daher Schwarz-Rot und insbesondere das durch Horst Seehofer geführte Bundesinnenministerium, aus dem der Entwurf stammt.

Davon abgesehen streben auch wir nötige Verschärfungen im Waffenrecht an, denn auch von Legalwaffen geht immer wieder eine große Gefahr aus, wenn sie in die falschen Hände fallen. Die rechtsterroristischen Anschläge von Halle und Hanau, der Mord an Walter Lübcke und nicht zuletzt die tödlichen Schüsse eines sogenannten „Reichsbürgers“ auf einen Polizisten in Georgensgmünd haben gezeigt, dass gerade im rechtsextremen Spektrum auch die  Gefahr durch Waffen aus legalen Beständen sehr hoch ist. Diese Taten mahnen uns, das Waffenrecht zum Schutz aller Menschen in Deutschland endlich so zu fassen, dass Personen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen, nicht länger legal Zugang zu Schusswaffen und Munition haben.

Auch gilt es, privaten Waffenbesitz so zu regeln, dass den damit verbundenen Gefahren in allen Lebenslagen Rechnung getragen wird, denn in Deutschland sterben jedes Jahr etwa 20 bis 25 Menschen bei einem Tötungsdelikt innerhalb der Familie oder Partnerschaft durch eine Schusswaffe im legalen Besitz des Täters (Quelle: Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht). Staatliche Statistiken dazu gibt es nicht. Auch hier sehen wir eine große Leerstelle.

Es muss aber auch klar sein, dass die örtlichen Waffenbehörden nicht überfrachtet werden dürfen und die ihnen aufgetragene Arbeit auch tatsächlich leistbar sein muss. Denn gesetzliche Veränderungen dürfen nicht auf dem Rücken der Menschen, die in den Behörden arbeiten, ausgetragen werden. Es ist daher dringend erforderlich, dass die örtlichen Waffenbehörden deutlich besser aufgestellt werden. Wir fordern, dass der Bund auf Länder und Kommunen, z.B. im Rahmen der Innenministerkonferenz, einwirkt, um hier schnell für Verbesserungen zu sorgen, auch angesichts der nun mit dem Seehoferschen Gesetzentwurf perspektivisch anstehenden weiteren Aufgaben für die Waffenbehörden. Dies ist schon lange überfällig und sollte Teil der gesetzgeberischen Verantwortung des Bundes sein.

 

06.07.2021

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