Oberpfalz & Bayern

Außerhalb der Sitzungswochen im Deutschen Bundestag versuche ich möglichst viele Termine in der Oberpfalz wahrzunehmen.
Für mich ist klar: Bei meiner Aufgabe als MdB spielt der enge und vertrauensvolle Austausch mit engagierten BürgerInnen und LokalpolitikerInnen vor Ort eine wichtige Rolle. Gerne diskutiere ich auch mit Euch über meine politische Arbeit im Bundestag sowie über aktuelle Ereignisse und Themen, die euch bewegen.

Normenkontrollantrag zum bayrischen PAG - Angriff der CSU auf das Grundgesetz verhindern

PRESSEMITTEILUNG Zum Normenkontrollantrag zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG), den Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestellt haben, erklärt der Oberpfälzer Grünen-Bundestagsabgeordnete Stefan Schmidt:

Ich klage, weil mit dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz tief und in verfassungswidriger Weise in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen wird. Die Polizei in Bayern bekommt damit Befugnisse gegen jeden mit Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht ausnahmsweise für die Verfolgung von Terroristen gestattet hat. Das Polizeiaufgabengesetz ist ein Rechtsstaatsabbaugesetz, das aus einer Polizei für die Bürgerinnen und Bürger eine Polizei für den Staat macht.

Dem Gesetz fehlt Maß und Mitte beim Ausgleich von Freiheit und Sicherheit, daher halten wir es für verfassungswidrig. Die Polizei kann mit dem ganzen Arsenal ihrer Möglichkeiten gegen jeden vorgehen, von dem sie annimmt, dass von ihm eine auch nur drohende Gefahr ausgeht. Da das Gesetz schwammig formuliert ist, wird der Willkür Tür und Tor geöffnet. Damit werden der Polizei Maßnahmen erlaubt, die bisher so nur Geheimdienste hatten. Darüber hinaus gibt das Gesetz der Polizei neue und sehr weitgehende Befugnisse. So kann sie ebenfalls beim bloßen Verdacht einer drohenden Gefahr, Personen für bis zu drei Monate in Haft nehmen und diese Haft jedes Vierteljahr unbegrenzt verlängern ohne, dass dabei ein Anwalt bestellt werden müsste.

Gegen dieses Gesetz habe ich nun zusammen mit weiteren Abgeordneten meiner Fraktion, der FDP-Bundestagsfraktion und der Fraktion Die Linke geklagt. Das Grundgesetz sieht vor, dass ein Viertel der Abgeordneten des Bundestages auch Landesrecht durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen kann. Deutschland ist ein föderaler Staat, in dem alle Mitglieder die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger beachten müssen - auch die CSU geführte Bayerische Landesregierung. Zudem besteht die Möglichkeit, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer das scharfe bayerische PAG (Polizeiaufgabengesetz) als Vorbild für ein gesamtdeutsches Musterpolizeigesetz nimmt - zum Schaden auch der Menschen in anderen Bundesländern. Das Grundgesetz bietet die Möglichkeit dem mit unserem Verfahren einen Riegel vorzuschieben.

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