Ausschuss für Tourismus

Der Tourismus in seiner ganzen Vielfalt ist in unserem Land und auch gerade in Bayern ein enormer Wirtschaftsfaktor mit großem Zukunftspotential, vor allem für die ländlichen Regionen. Als Sprecher für Tourismuspolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Leiter der grünen Arbeitsgruppe Tourismus und Obmann im Ausschuss für Tourismus, liegt es mir am Herzen, die Tourismusbranche erfolgreich durch die aktuellen Krisen zu führen und den Tourismus in Deutschland nachhaltig, klimafreundlich, sozial gerecht und innovativ zu gestalten. Ein ökologisch nachhaltiger, wirtschaftlich erfolgreicher und sozial gerechter Tourismus ist das Ziel.

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Pressemitteilung - Grüne warnen vor weniger Verbraucherschutz für Flugreisende

Grüne warnen vor weniger Verbraucherschutz für Flugreisende

MdB Schmidt: „Fluggastrechte dürfen nicht abgeschwächt werden“

„Die künftige Bundesregierung muss verhindern, dass Flugreisende ihre Entschädigungsansprüche zugunsten von Fluggesellschaften verlieren“, fordert der bisherige Sprecher für Tourismuspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Stefan Schmidt. „Während Union und SPD über eine stärkere, umweltschädliche Subventionierung des Luftverkehrs in Deutschland verhandeln, wird in Brüssel bereits am Abbau von Fluggastrechten gearbeitet. Sollten Flugpassagiere erst ab einer Verspätung von fünf Stunden Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben, wird der Verbraucherschutz für Flugreisende massiv eingeschränkt. Das darf nicht passieren.“

Die polnische Ratspräsidentschaft schlägt vor, die EU-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 zu überarbeiten. Sie plant, die Schwellenwerte anzuheben, sodass Flugpassagiere erst ab einer Verspätung von mindestens fünf Stunden Anspruch auf Entschädigungszahlungen erhalten – und nicht schon ab drei Stunden, wie es die aktuelle Rechtslage regelt.

„Sollten die Schwellenwerte angehoben werden, könnten nach niederländischen Berechnungen mehr als 85 Prozent der Flugpassagiere ihren Erstattungsanspruch verlieren. Gleichzeitig schwindet der Anreiz der Fluggesellschaften, die Flugzeuge schnell in die Luft zu bekommen. Statt die Rolle rückwärts im Verbraucherschutz zu vollziehen, sollte die Reform der Fluggastrechte-Verordnung lieber dazu genutzt werden, Verbraucherinnen und Verbraucher künftig besser über ihre Rechte aufzuklären und für den Fall einer Airline-Pleite abzusichern“, erklärt Schmidt.

Die Grünen kritisieren auch das schnelle Tempo der Überarbeitung: „Nachdem die Reform der Fluggastrechte mehr als 10 Jahre lang in der Schublade verschwunden war, kann es der polnischen Ratspräsidentschaft jetzt nicht schnell genug gehen. Ein straffer Zeitplan ersetzt aber sicher nicht die notwendigen, vertieften Diskussionen und Verhandlungen dazu“, mahnt Schmidt. Deswegen fordern die Grünen von der künftigen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD, gegen die Reformpläne auf EU-Ebene zu intervenieren: „Das Verbraucherschutzniveau in der aktuellen Fluggastrechte-Verordnung darf auf keinen Fall gesenkt werden.“

02.04.2025

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