Pressemitteilung - Bundesfinanzministerium muss Urteil für allgemeinverbindlich erklären
Zum Urteil und zur Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs, wonach der Ankauf von Übernachtungsleistungen durch Reiseveranstalter nicht der Gewerbesteuer hinzuzurechnen ist, weil es sich dabei nach Einschätzung des Gerichts um Umlaufvermögen handelt, erklärt Stefan Schmidt, Sprecher für Kommunalfinanzen:
Das jahrelange Bangen der Reisewirtschaft muss endlich ein Ende haben. Wir fordern, dass das Bundesfinanzministerium das Urteil des Bundesfinanzhofs vom Juli 2019 schnellstmöglich für allgemeinverbindlich erklärt und im Bundesteuerblatt veröffentlicht.
Das jahrelange Nichtstun der Bundesregierung ist schließlich verantwortlich dafür, dass wieder mal ein Gericht die Arbeit der Politik macht und eine Entscheidung fällt, vor der sich die Bundesregierung seit Jahren gedrückt hat. Der Sachverhalt hätte schon vor vielen Jahren politisch gelöst werden können. Eine Lösung scheiterte aber am ewigen Streit zwischen Wirtschaftsministerium und Finanzministerium. Die Bundesregierung hat die Reisewirtschaft jahrelang im Unklaren gelassen und ihr die für sie so wichtige Planungssicherheit verwehrt.
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Stützen der Kommunalfinanzen und auch die Hinzurechnungen haben ihre grundsätzliche Berechtigung. Beim Ankauf von Übernachtungsleistungen durch Reiseveranstalter handelt es sich aber nicht um fiktives Anlagevermögen, das der Gewerbesteuer unterliegt – das hat der Bundesfinanzhof nun bestätigt.“