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Gemeinsame Pressemitteilung von MdB Tina Winklmann und MdB Stefan Schmidt: Der Paragraf 219a ist Geschichte

Zu der heute (24. Juni) im Bundestag beschlossenen Streichung des Paragrafen 219a StGB erklären Tina Winklmann und Stefan Schmidt, Grüne Bundestagsabgeordnete aus der Oberpfalz:

"Der Paragraf 219a ist Geschichte. Das hat der Bundestag an diesem Freitag mit klarer Mehrheit beschlossen. Paragraf 219a Strafgesetzbuch wird endlich aufgehoben. Ärztinnen und Ärzte haben damit endlich Rechtssicherheit und können nun Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen, ohne Strafanzeigen oder Strafverfolgung fürchten zu müssen. Gleichzeitig wird der Zugang zu Informationen für ungewollt Schwangere, die fundierte fachliche Informationen suchen, deutlich verbessert. Die Streichung des 219a ist somit auch ein wichtiger Schritt für ein selbstbestimmtes Leben von Frauen. Darauf haben viele Frauen gewartet. Wir Grüne haben uns dafür seit Jahren vehement eingesetzt. Als Ampelregierung haben wir eine schnelle Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch versprochen und jetzt umgesetzt.

Die Streichung war notwendig und überfällig. Denn Ärztinnen und Ärzte, die Informationen über Schwangerschaftsabbrüche zur Verfügung stellten, mussten strafrechtliche Sanktionen fürchten. Der Vorwurf, dass medizinische Informationen über Schwangerschaftsabbrüche „Werbung“ sein könnten, ist widersprüchlich. Denn Ärztinnen und Ärzte sind von Berufs wegen zur Aufklärung und Weitergabe von Informationen zu zulässigen medizinischen Behandlungen, zu denen auch Schwangerschaftsabbrüche gehören, verpflichtet. Mit der Streichung des Paragrafen 219a ist jetzt endlich Schluss mit der Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten. Wir bringen ihrer Arbeit und auch der Arbeit der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen als einem wichtigen Teil guter Gesundheitsversorgung für Frauen die Wertschätzung entgegen, die sie verdienen. Das ist eine unserer Zeit angemessene Gesellschaftspolitik, die wir als Ampel umsetzen.

Als nächsten Schritt müssen wir uns allerdings dringend der unzureichenden medizinischen Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen zuwenden, da es immer weniger Ärztinnen und Ärzte gibt, die Abbrüche durchführen. In der Oberpfalz ist die medizinische Versorgungslage in diesem Bereich miserabel. Es gibt zwar in Regensburg einige wenige Ärztinnen und Ärzte, die in der eigenen Praxis Schwangerschaftsabbrüche durchführen – aber im ganzen Regierungsbezirk nicht eine einzige Klinik.

Die Koalition wird in diesem Jahr die Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin einsetzen, um insbesondere auch Möglichkeiten zu prüfen, den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln."

 

24.06.2022

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