Gemeinsame Pressemitteilung von MdB Tina Winklmann und MdB Stefan Schmidt zur Wahlrechtsreform

Zur heute (17. März) vom Bundestag beschlossenen Wahlrechtsreform erklären die beiden Oberpfälzer Grünen Bundestagsabgeordneten Tina Winklmann und Stefan Schmidt:

„Die Reform des Wahlrechts ist lange überfällig. Wir als Ampel haben sie nun endlich beschlossen. In den letzten Jahren ist der Bundestag immer weiter angewachsen, weil sich die Parteienlandschaft verändert. Das steigert nicht nur die Kosten, sondern gefährdet auch die Arbeits- und Funktionsfähigkeit unserer demokratischen Herzkammer. Es ist deshalb eine Frage der Reformfähigkeit und auch der Glaubwürdigkeit von Politik, dass wir diese Reform umsetzen“, ist Winklmann überzeugt.

Der Bundestag wird künftig eine Regelgröße von 630 Sitzen haben, das sind über 100 Abordnete weniger als derzeit. Gleichzeitig schafft die Wahlrechtsreform die Überhang- und Ausgleichsmandate ab. Damit ist ein weiteres Anwachsen des Bundestages ausgeschlossen. Die 299 Wahlkreise bleiben erhalten. Damit setzt die Reform den Grundcharakter unseres Wahlsystems, das Verhältniswahlrecht, konsequent um.

“Wir Grüne arbeiten seit Jahren konstruktiv an einer wirksamen und fairen Wahlrechtsreform. Wir haben in den vergangenen Wochen viele Gespräche mit den anderen demokratischen Fraktionen geführt und Änderungen am ursprünglichen Reformvorschlag erarbeitet. Die Reform hat ein gerechtes Wahlrecht zum Ziel. Die Änderungen haben Auswirkungen auf die Fraktionsstärke aller Parteien, also auch auf uns selbst. Dass es nun gelungen ist, das Wahlrecht auf die Höhe der Zeit zu bringen und den Bundestag zu begrenzen, ist ein wirklich wichtiges Signal“, ist Schmidt erfreut.

17.03.2023

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