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Pressemitteilung - Das Jahressteuergesetz sorgt für Schub bei der Energiewende

Das Jahressteuergesetz sorgt für Schub bei der Energiewende

Zur heutigen Zustimmung zum Jahressteuergesetz 2022 durch den Bundesrat erklärt der Regensburger Grünen-Bundestagsabgeordnete Stefan Schmidt:

Bürger*innen können ab kommendem Jahr direkt vor Ort noch leichter einen konkreten Beitrag leisten, um die Gesellschaft unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen. Das Jahressteuergesetz hilft dabei, die Energiewende effektiv voranzutreiben, indem Bürger*innen finanziell unterstützt und von Bürokratie entlastet werden.

Für die Ablehnung des Jahressteuergesetzes durch einige Bundesländer habe ich kein Verständnis.

Das Jahressteuergesetz fördert besonders kleine Photovoltaik-Anlagen. Anschaffung und Wartung von Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak werden von der Umsatzsteuer befreit. Neue PV-Anlagen werden dadurch günstiger und attraktiver. Aber auch bisherige Betreiber*innen von solchen Anlagen profitieren von der Umsatzsteuerbefreiung bei der Wartung. Außerdem werden sie rückwirkend zum 1.1.2022 von der Einkommenssteuer befreit und so von bürokratischen Hürden entlastet.

Auch in Stadt und Landkreis Regensburg fehlt es wie vielerorts an nachhaltigem und bezahlbarem Wohnraum. Mit dem Jahressteuergesetz wird eine klimagerechte Neubauoffensive vorangetrieben und Bürger*innen und Unternehmen beim Bau von klimagerechten Wohnungen gefördert. Für neue Mietwohnungen, die das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) aufweisen und den Energieeffizienzstandard EH-40 erfüllen, gilt ab 2023 eine Sonderabschreibung. Hierdurch wird künftig nachhaltiges Bauen von Mietwohnungen günstiger sein als konventionelles. Für die Mieter*innen dieser Immobilien bedeutet das geringere Heizkosten – denn ökologisch und sozial gehen nur Hand in Hand.

16.12.2022

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