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Pressemitteilung - Digitalgesetze im Gesundheitswesen

Anlässlich des heute im Deutschen Bundestag beschlossenen Digitalgesetzes und Gesundheitsdatennutzungs-Gesetzes, erklären die beiden Bundestagsabgeordneten Stefan Schmidt und Tina Winklmann von Bündnis 90/DIE GRÜNEN aus der Oberpfalz:

Mit den Digitalgesetzen im Gesundheitswesen verbessern wir die Situation aller Patientinnen und Patienten durch die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA). Mit der ePA für alle wird es für Verbraucher und Verbraucherinnen erstmals möglich, unkompliziert auf ihre eigenen Gesundheitsdaten zuzugreifen. Darüber hinaus unterstützen wir aktiv Gesundheits- und Forschungseinrichtungen sowie die Gesundheitswirtschaft vor Ort und verbessern damit langfristig den Zugang aller Menschen zu neuen Gesundheitsinnovationen auf der Höhe der Zeit:

MODUL VERSORGUNG

Durch die Gesetze wird die Telemedizin im Gesundheitswesen ausgebaut. Arztpraxen können dadurch noch flexibler Videosprechstunden durchführen. Durch die neu eingeführte Möglichkeit der Telemedizin für Hochschulambulanzen, Psychiatrische Institutsambulanzen und Sozialpädiatrische Zentren erhalten Patientinnen und Patienten künftig leichteren Zugang zu spezialisierter Medizin, ohne weite Fahrtwege auf sich nehmen zu müssen.

MODUL FORSCHUNG

Für die Forschungs- und Wissenschaftsstandorte in unserer Region werden insbesondere durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz viele Verbesserungen eingeführt, wovon alle dank patientenorientierten Gesundheitsinnovationen profitieren werden: So können Gesundheitseinrichtungen zu Zwecken der Qualitätssicherung, zur Förderung der Patientensicherheit und zu Forschungszwecken die Versorgungsdaten auswerten. Daraus können diese lernen und die Versorgung verbessern. Ebenso können auch öffentlich geförderte Forschungsverbünde und Forschungspraxennetzwerke ihre Daten gemeinsam auswerten. Damit stärken wir die Forschung unmittelbar mit Inkrafttreten der Gesetze und ermöglichen es endlich, Daten auszuwerten, die bereits in den Einrichtungen vorliegen.

MODUL GESUNDHEITSWIRTSCHAFT

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz ergeben sich auch für unseren Gesundheitswirtschaftssektor neue Möglichkeiten: Durch das Gesetz können Nutzende der elektronischen Patientenakte sich dazu entscheiden, ihre Gesundheitsdaten pseudonymisiert der Forschung zur Verfügung zu stellen. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, aktiv zur Verbesserung der Versorgung oder Entwicklung neuer Behandlungen beizutragen. Anders als bislang können künftig alle Akteure Daten zu bestimmten gemeinwohldienlichen Forschungszwecken über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit auswerten lassen. Dies umfasst u.a. auch die Entwicklung, Weiterentwicklung, Nutzenbewertung und Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Hilfs- und Heilmitteln sowie digitalen Gesundheits- und Pflegeanwendungen. Weiterhin sind das Testen und Trainieren von Anwendungen der Künstlichen Intelligenz im Gesundheitswesen miteingeschlossen. Damit wird in Deutschland erstmalig die Forschung mit Gesundheitsdaten aus Datenspenden der Bevölkerung ermöglicht. Davon können auch Unternehmen in unserer Region profitieren.

Wir begrüßen das Digitalgesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz daher ausdrücklich und freuen uns, wenn künftig weitere Innovationen zur Verbesserung für die Gesundheit von Patientinnen und Patienten aus unseren Wahlkreisen kommen.

15.12.2023

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