Pressemitteilung - Rückenwind für den Mittelstand und nachhaltiges Wohnen
Rückenwind für den Mittelstand und nachhaltiges Wohnen
Zu den heute im Bundestag beschlossenen Wachstumschancengesetz und Zukunftsfinanzierungsgesetz erklärt der Regensburger Bundestagsabgeordnete Stefan Schmidt von B90/Die Grünen:
Vor allem Mittelständische und kleine Unternehmen werden von den Wirtschaftsförderungsgesetzen profitieren. Mit Bürokratieabbau und einer Investitionsprämie fördern wir den Mittelstand durch gezielte Investitionsanreize. Wir Grünen konnten bewirken, dass die Investitionsprämie schnellstmöglich im Sinne der Technologieoffenheit ausgebaut wird, denn neben Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz soll bald auch die Produktion von Klimatechnologien der Zukunft wie Sonnenenergie, Batterietechnologie oder Wasserstoff gefördert werden. Neben anderen Maßnahmen erweitern wir massiv die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung, damit die Technologien von morgen auch in Zukunft aus Deutschland kommen.
Mit der Kombination verschiedener Abschreibungsmöglichkeiten für neue Wohnungen schaffen wir einen Booster für die Baubranche, am allermeisten für nachhaltiges Bauen und bezahlbaren Wohnraum. Das verbessert die Wirtschaft und den Wohnungsmarkt, und kann endlich eine positive Wende in der Baubranche bewirken.
Auch Arbeitnehmerinnen und -nehmer, sowie Rentnerinnen und Rentner im Wahlkreis Regensburg profitieren direkt durch eine kräftige Erhöhung der steuerlichen Verpflegungspauschalen bei Dienstreisen und die Lösung des Problems der möglichen Doppelbesteuerung von Rentenbezügen. Darüber hinaus haben wir die Arbeitnehmersparzulage deutlich ausgeweitet – mit der Verdopplung der Einkommensgrenze auf 40.000 Euro werden wir nun bis weit in die Mittelschicht zumindest einen Teil dazu beitragen, dass nun zusätzlich über 13 Millionen Menschen in Deutschland staatlich gefördert mehr Vermögen aufbauen können.
Als Berichterstatter meiner Fraktion für den finanziellen Verbraucherschutz freue ich mich besonders, dass wir in diesem Bereich parlamentarisch noch einiges bewirken konnten.
So konnten wir durchsetzen, dass der Verkauf von Restschuldversicherungen von der Kreditvergabe zeitlich entkoppelt wird. So verhindern wir, dass den Kreditnehmerinnen und -nehmern diese oft überteuerten Produkte mit lückenhaftem Versicherungsschutz unter Zeitdruck aufgedrängt werden können. Kreditnehmerinnen und -nehmer erhalten nun die Möglichkeit, sich in Ruhe zu überlegen, ob eine Versicherung für den Kredit wirklich sinnvoll ist und falls ja, zu welchen Konditionen.
Damit Verbraucherinnen und Verbraucher künftig leichter ein passendes Konto finden, richten wir eine kostenlose und unabhängige Vergleichswebseite zu Girokonten bei der Finanzaufsicht ein. Auf unsere Anregung hin schließen wir die Möglichkeit für private Anbieter, mit dieser Webseite eigene kommerzielle Interessen zu verfolgen, konsequent aus.
Und wir haben uns vorgenommen genau zu prüfen, ob bei den Gebühren für ein Basiskonto gesetzlicher Anpassungsbedarf besteht. Das Basiskonto sorgt dafür, dass alle Verbraucherinnen, also auch obdachlose Menschen oder Asylsuchende, einen Zugang zu Zahlungsdienstleistungen haben. Aus unserer Sicht dürfen die Kosten für ein solches Konto nicht höher sein als die Kosten für das Standardkonto der jeweiligen Bank.
17.11.2023