Pressemitteilungen

Pressemitteilung - Schluss mit schmutzigen Geschäften in der Politik: Regierungskoalition schließt Strafbarkeitslücke nach Maskendeals von CSU-Abgeordneten

Schluss mit schmutzigen Geschäften in der Politik: Regierungskoalition schließt Strafbarkeitslücke nach Maskendeals von CSU-Abgeordneten

 

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit verschärft.

Damit zog die Regierungskoalition die Konsequenz daraus, dass die sogenannten Maskendeals früherer CSU-Abgeordneter strafrechtlich nicht verfolgt werden konnten.

Dazu erklären Tina Winklmann und Stefan Schmidt, die beiden Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/ Die Grünen aus der Oberpfalz:

„Während mit Ausbruch der COVID19-Pandemie in ganz Deutschland Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern verzweifelt versuchten, Schutzausrüstung zu beschaffen, haben der damalige CSU-Landtagsabgeordnete Alfred Sauter und der damalige stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union Georg Nüßlein ihre Kontakte als Abgeordnete in Ministerien und Behörden ausgenutzt, um den Verkauf von Schutzmasken zu vermitteln. Für diese Einflussnahme haben sie hohe Honorare kassiert.

Dennoch konnten die beiden CSU-Politiker dafür nicht strafrechtlich belangt werden. Das Oberlandesgericht München und der Bundesgerichtshof (BGH) mussten beide freisprechen. Denn der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung in § 108e StGB erfasst bislang nur die Einflussnahme in den Gremien des Parlaments selbst, nicht aber die Nutzung der Stellung als Mandatsträger zur Kontaktanbahnung. Die hohen Provisionen durften Sauter und Nüsslein behalten.

Der BGH wies in seinem Beschluss ausdrücklich darauf hin, dass der Justiz in solchen Fällen auch in Zukunft die Hände gebunden sind, wenn nicht der Gesetzgeber diese Strafbarkeitslücke schließt (BGH, Beschluss vom 05.07.022, StB 7-9/22). Diese Strafbarkeitslücke war schon vor der Entscheidung des BGH im Bundestag bekannt. Die Union hat in ihrer Zeit an der Bundesregierung aber nichts dafür getan, um diese Lücke zu schließen.

Die Koalition aus SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP hat diese Strafbarkeitslücke in dieser Woche geschlossen. Wir unterbinden damit, dass Abgeordnete ihr Mandat und die daraus resultierenden Kontakte, den Einfluss und die Reputation ausnutzen, um daraus Profit zu schlagen. In der Bevölkerung gibt zu Recht kein Verständnis dafür, dass ein Mandatsmissbrauch ein Kavaliersdelikt bleiben soll. Jetzt ist sichergestellt, dass so ein Verhalten effektiv durch die Staatsanwaltschaft verfolgt und aufgeklärt werden kann.

Dass die Union aus ihren Skandalen gelernt und ernsthaft daran interessiert ist, einen solchen Mandatsmissbrauch abzustellen, muss man nach ihrem Abstimmungsverhalten bezweifeln. So konnte sich die Union nicht dazu durchringen, mit uns für eine konsequente strafrechtliche Verfolgbarkeit zu stimmen. Sie hat sich enthalten. Eine konsequente Absage an eine Amigokultur sieht anders aus.“

26.04.2025

Drucken