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Pressestatement - Wasserhaushaltsgesetz stärkt die öffentliche Trinkwasserversorgung

Wasserhaushaltsgesetz stärkt die öffentliche Trinkwasserversorgung

In der Nacht auf Freitag hat der Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossen, dass Städte und Gemeinden in Deutschland den Menschen künftig einen freien öffentlichen Zugang zu Trinkwasser sichern müssen. Sowohl in Innen- als auch im Außenbereichen sollen künftig an öffentlichen Orten Trinkwasserbrunnen stehen, an denen die Bürgerinnen und Bürger kostenlos Wasser trinken oder abfüllen können.

Dazu erklärt der Regensburger Grünen-Bundestagsabgeordnete Stefan Schmidt:

„Gerade vor dem Hintergrund immer stärkerer und längerer Hitzeperioden aufgrund der Klimakrise schafft die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung. Gesundheitliche Belastungen aufgrund von Hitze nehmen zu. Mit frei zugänglichen Wasserstellen leisten Kommunen einen Beitrag zur Klimavorsorge und helfen Einwegmüll zu vermeiden.“

An vielen Orten gibt es schon heute öffentliche Trinkwasserspender. Für die Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch Reisende sind sie eine leicht erreichbare Quelle, um kostenlos an Trinkwasser zu kommen.

Darüber hinaus sind Kommunen künftig auch stärker in der Verantwortung, wenn es um die Wasserentnahme geht. Das Wasserhaushaltsgesetz sieht vor, dass der Wasserschutz rund um die Wasserentnahmestellen verbessert wird.

 

11.11.2022

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