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Pressestatement - zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bettensteuer

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die von vielen Kommunen erhobene Bettensteuern für Hotelgäste mit dem Grundgesetz vereinbar ist, erklärt Stefan Schmidt, Mitglied im Finanzausschuss:

„Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sendet ein starkes Signal an die Kommunen im Land: Ob eine Stadt oder Gemeinde eine Bettensteuer erhebt oder nicht, bleibt eine Entscheidung vor Ort. Das Gericht stärkt somit nicht nur das finanzielle Selbstbestimmungsrecht von Kommunen, sondern beendet auch die lang bestehende Unsicherheit darüber, ob Kommunen neben Tourismusabgaben und Kurtaxen auch eigene Steuern erheben können, sofern der Landesgesetzgeber dies ermöglicht. Schlussendlich ermöglicht das Bundesverfassungsgericht den Städten und Gemeinden auch, gezielt in die Attraktivität des örtlichen Tourismus zu investieren. So können die Einnahmen aus der Bettensteuer etwa dafür aufgewendet werden, um Radwege oder den ÖPNV auszubauen und damit einen zukunftsorientierten und nachhaltigen Tourismus zu fördern, von dem die ganze Region profitiert.“

 

17.05.2022

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