Über mich

Transparenz – Gläserner Abgeordneter

Grundgedanken

Ich verstehe das Ergebnis der Bundestagswahl als Auftrag der Wähler*innen und konzentriere mich deswegen auch auf meine Arbeit als Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Deshalb habe ich meine sonstigen beruflichen Tätigkeiten aufgegeben und übe auch keine Nebentätigkeiten aus. Ferner strebe ich kein Kommunalmandat an, denn diese Aufgaben wären mit meinem Abgeordnetenmandat in Berlin nicht vereinbar.
Transparenz ist mir sehr wichtig, deswegen fordere ich und fordern wir als Grüne Transparenz zu Recht auch immer ein.
Um nicht nur von Transparenz zu reden, gehe ich mit gutem Beispiel voran – schließlich geht es dabei um Ihre Steuermittel!

Aufwandsentschädigung (umgangssprachlich „Diäten“)

Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten ab Juli 2023 eine monatliche Aufwandsentschädigung von 10.591,70 Euro. Die Abgeordnetenentschädigung soll laut Grundgesetz angemessen sein und die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern. Die sogenannten „Diäten“ sind im Abgeordnetengesetz geregelt und werden öffentlich festgelegt. Die Höhe der Aufwandsentschädigung orientiert sich dabei an Positionen wie z.B. Richter*innen an Bundesgerichten, die in ihrer Position nach Ansicht des Gesetzgebers vergleichbarer Verantwortung und Belastung unterliegen.
Die Abgeordnetenentschädigung ist einkommenssteuerpflichtig. Leistungen wie Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt gibt es nicht.

Ich entrichte außerdem 1.711 Euro als Mandatsträgerabgabe an den Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen. Daneben unterstütze ich als Mandatsträger natürlich auch die Parteistrukturen sehr gerne finanziell. Insgesamt habe ich 2021 u.a. an den Landesverband Bayern, mehrere Gliederungen der Partei und die GJ Bayern etwas mehr als 21.000 Euro gespendet.

Als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung zahle ich außerdem von meiner Entschädigung monatlich 858,17 Euro. Dazu erhalte ich vom Bundestag einen Zuschuss von 429,09 Euro.

Aufwandspauschale

Mit der steuerfreien Aufwandspauschale von monatlich 4.725,48 Euro finanziere ich Ausgaben zur Ausübung meines Mandats wie in meinem konkreten Fall z.B. ein Wahlkreisbüro in Regensburg, beteilige mich finanziell an einem Gemeinschaftsbüro in Weiden, zwei weitere Büros im Homeoffice in der Oberpfalz sowie meinen Zweitwohnsitz in Berlin. Mit der Aufwandspauschale werden auch die Ausstattung des Wahlkreisbüros und der beiden Büros im Homeoffice, die Wahlkreisbetreuung, Fahrtkosten zu Terminen im Wahlkreis, gelegentliche Bewirtungskosten oder Gastgeschenke und eventuelle Hotelkosten sowie Portokosten bestritten.
Abgeordnete können keine Werbungskosten steuerlich absetzen, erhalten dafür jedoch die Aufwandspauschale steuerfrei.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Büroausstattung

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Unterstützung meiner parlamentarischen Arbeit stehen mir monatlich 22.795 Euro als Mitarbeiterpauschale zur Verfügung. Dieses Geld geht dabei nicht durch meine Hände. Meine Mitarbeiter werden direkt durch die Bundestagsverwaltung bezahlt. Bei der Vergütung meiner Mitarbeiter orientiere ich mich an den Entgeltstufen des Tarifvertrags des Öffentlichen Dienstes (TVöD-Bund).
Derzeit arbeiten in Berlin vier Mitarbeiter*innen mit unterschiedlichen Stundenkontingenten mit gelegentlicher Unterstützung durch Praktikant*innen für mich und unterstützen mich in meiner parlamentarischen Arbeit. Meine drei Mitarbeiter*innen im Wahlkreisbüro und den Büros im Homeoffice arbeiten ebenfalls mit unterschiedlichen Stundenkontingenten. Als Oberpfälzer Bundestagsabgeordneter der Grünen ist es mir wichtig, mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Regensburg, Neumarkt und Windischeschenbach möglichst die gesamte Oberpfalz abzudecken und mit dem breiten Themenspektrum, für das ich zuständig bin und auch angesprochen werde, für alle Oberpfälzer*innen bestmöglich ansprechbar und präsent zu sein. Insgesamt beschäftige ich derzeit 7 Angestellte sowie eine studentische Hilfskraft und gelegentlich Praktikant*innen.
Neben meinen Wahlkreisbüros, deren Miete und Ausstattung ich aus der Aufwandspauschale bezahle (im wesentlichen beschränkt sich die Erstattung der Kosten auf Schreibtische und -stühle oder Schreibtischleuchten; Die weitere Ausstattung wie Schränke, Deckenleuchten usw. verursacht einmalig höhere und regelmäßige Kosten, die ich aus der Aufwandspauschale [siehe oben] bestreite), steht mir für meine parlamentarische Arbeit ein Abgeordnetenbüro im Bundestag zur Verfügung. Die Ausstattung mit Möbeln und Kommunikationsgeräten für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Berlin wird durch die sogenannte Amtsausstattung sichergestellt.
Zusätzlich werden mir pro Jahr maximal 12.000 Euro für nachgewiesenen Büro- und Geschäftsbedarf z.B. für Laptops, Software, mandatsbezogene Fachbücher, Zeitungsabonnements, meinen Internetauftritt und für den Internetzugang oder Mobil- und Festnetzverträge erstattet.

Reisekosten

Ich verzichte aus Überzeugung auf einen privaten Pkw und bestreite meine Mobilität weitestgehend mit Bahn, Bus und E-Bike. Im Einzelfall komme ich aber um die Nutzung eines Mietwagens nicht herum, den ich aus der Aufwandsentschädigung bzw. Aufwandspauschale begleiche. Den überwiegenden Großteil meiner Fahrten mache ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie der Bahn. Für Reisen mit der Deutschen Bahn bekomme ich eine Netzkarte 1. Klasse gestellt. Lediglich den öffentlichen Nahverkehr, der nicht von der DB betrieben wird, wie zum Beispiel den Bus in Regensburg, muss ich selbst bezahlen. Im Stadtgebiet von Berlin kann ich den Fahrdienst des Deutschen Bundestags oder öffentliche Verkehrsmittel gegen Erstattung nutzen.

Nebenverdienste

Nach meinem Einzug in den Bundestag habe ich meine Arbeitsverhältnisse im Einvernehmen mit meinen Arbeitgebern vorzeitig beendet. Ich habe keine Nebeneinkünfte.
Einen umfassenden Überblick über die Leistungen für Bundestagsabgeordnete finden Sie auf der Seite des Deutschen Bundestages:

http://www.bundestag.de/abgeordnete/mdb_diaeten

Hinweis: Alle Angaben (soweit nicht anders vermerkt) sind Stand Januar 2023.

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