Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie stärkt den Verbraucherschutz beim Reisen. Das ist ein positives Signal für alle Reisenden in Europa und ein großer Erfolg für den Verbraucherschutz.
Die EU-Pauschalreiserichtlinie ist ein Gesetz der Europäischen Union, das Reisende schützen soll, wenn sie eine Pauschalreise buchen. Eine Pauschalreise bedeutet: mindestens zwei Reiseleistungen werden zusammen gekauft – zum Beispiel Flug + Hotel, oder Hotel + Mietwagen, oder Flug + Rundreiseprogramm.
Wenn eine Pauschalreise gebucht wird, soll die Richtlinie sicherstellen, dass klar ist, was gekauft wird. Der Anbieter muss vorab klare Infos an die buchende Person geben: Preis, Leistungen, Hotel, Reiseroute, Stornobedingungen. Wenn etwas schiefgeht, beispielsweise das Hotel nicht dem entspricht, was versprochen wurde, Flüge gestrichen werden oder der Anbieter nachträglich den Preis ändern will, gibt es bestimmte Ansprüche die die buchende Person geltend machen kann. Außerdem soll sichergestellt werden, dass das Geld nicht verloren ist, wenn der Reiseveranstalter insolvent ist.
Was ist neu?
Reisevermittler müssen künftig faire Rückerstattungen anbieten und ihre Kunden besser und klarer informieren. Reisende sollen schon beim Buchen eindeutig erkennen, ob es sich um eine Pauschalreise handelt oder nicht.
Statt komplizierter Zwischenformen gibt es nur noch zwei Kategorien: Einzelleistungen (z. B. nur ein Flug oder nur ein Hotel) oder Pauschalreisen (mehrere Leistungen zusammen). Dadurch wird der Buchungsprozess übersichtlicher.
Für große Online-Portale wird es außerdem schwerer, Pauschalreisen so zu verkaufen, dass sie ihre Verantwortung umgehen können. Sie müssen sich stärker an die Regeln des Verbraucherschutzes halten.
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