25. Februar 2026

Bundesregierung will außergerichtliche Schlichtungsstellen nicht ausweiten

MdB Schmidt: „Verbraucherschutz hat in dieser Koalition keinerlei Priorität“

„Es ist absolut unverständlich für mich, dass die Bundesregierung das Potenzial außergerichtlicher Streitbeilegung für Reisende weiterhin ungenutzt lässt“, sagt Stefan Schmidt, Sprecher für Tourismuspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Verbraucherschutz hat in dieser Koalition leider keinerlei Priorität.“

Schmidt hat die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage zu außergerichtlichen Schlichtungsstellen im Tourismus unter anderem nach der zukünftigen Rolle von anerkannten Schlichtungsstellen im Tourismus gefragt, die angesichts steigender Fallzahlen und hoher Einigungsquoten eine immer größere Bedeutung im Tourismus gewinnen. Die Bundesregierung erkennt die Vorteile außergerichtlicher Streitbeilegung zwar an, leitete daraus für sich allerdings keinen Handlungsauftrag ab.

„Außergerichtliche Streitbeilegung ist eine Win-Win-Win-Situation für alle Beteiligten. In vielen Fällen werden die Gerichte entlastet und zusätzliche Kosten für Reisende und Reiseunternehmen vermieden“, sagt Schmidt. Das zeige die Einigungsquote von fast 90 % bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. eindrucksvoll. „Dass die Bundesregierung trotzdem kein Interesse daran hat, die Bekanntheit von außergerichtlichen Schlichtungsstellen zu steigern oder den Kreis der teilnehmenden Reiseveranstalter, Reisevermittler und Anbieter von Reiseeinzelleistungen zu erweitern, finde ich schon bemerkenswert. Die Bundesregierung versteckt sich hinter fadenscheinigen Kosten- und Komplexitätsargumenten, die einer Überprüfung wohl kaum standhalten“, so Schmidt weiter.

Schmidt abschließend: „Damit bleibt leider auch ein Beschluss der Verbraucherschutzministerkonferenz aus dem Jahr 2023 ohne Folgen. Darin wurde die Bundesregierung ausdrücklich gebeten, die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung im Pauschalreiserecht zu stärken Es bleibt zudem abzuwarten, ob und inwiefern die Bundesregierung die vorgesehene Regelung in der EU-Pauschalreiserichtlinie wirksam umsetzt. Demnach sollen die Mitgliedstaaten Unternehmen und Verbraucher aktiv dabei unterstützen, sich an Schlichtungsverfahren zu beteiligen. Einmal mehr wird deutlich: die Regierung stellt im Zweifel die Perspektiven der Unternehmen immer über die der Reisenden. Dabei gibt es mit dem Vorab-Check zur digitalen Klage für Fluggastrechte des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bereits einen guten Ansatz und ein niedrigschwelliges Angebot für mehr Verbraucherschutz. Ohne den politischen Willen bleibt diese gute Lösung leider ein Einzelfall.“

Hier geht es zur Kleinen Anfrage