Die Fallzahlen steigen, die Einigungsquoten sind hoch: So sieht der aktuelle Stand bei außergerichtlichen Schlichtungsstellen im Tourismus aus. Man sollte meinen: Das ist ein klarer Auftrag, das Angebot auszubauen. Etwa indem mehr Reiseveranstalter, Reisevermittler und Anbieter von Einzelleistungen einbezogen werden oder außergerichtliche Schlichtungsstellen bekannter gemacht werden.
Doch laut der Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage sieht sie hier keinen Handlungsbedarf – obwohl sie die Vorteile ausdrücklich anerkennt.
Außergerichtliche Streitbeilegung bedeutet: Konflikte werden ohne Gerichtsverfahren gelöst. Die Verfahren laufen schneller ab, sind flexibler und verursachen meist geringere Kosten. In der Praxis funktioniert das sehr gut. Bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. enden fast 90 Prozent der Fälle mit einer Einigung.
Hier bleibt eine große Chance ungenutzt. Mehr außergerichtliche Verfahren würden Gerichte entlasten und gleichzeitig Kosten für Reisende und Unternehmen senken.
2023 war es der ausdrückliche Wunsch der Verbraucherschutzminister, im Pauschalreiserecht eine effektive Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung zu stärken. Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aktiv ermutigt werden, sich an Schlichtungsverfahren zu beteiligen.
Davon ist heute wenig zu spüren: Verbraucherschutz wirkt in dieser Bundesregierung nicht wie eine Priorität. Am Ende dominiert die Perspektive der Unternehmen – nicht die der Reisenden.
Dabei gibt es mit dem Vorab-Check zur digitalen Klage für Fluggastrechte des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bereits einen guten Ansatz und ein niedrigschwelliges Angebot für mehr Verbraucherschutz. Ohne den politischen Willen bleibt diese gute Lösung leider ein Einzelfall.
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