26. März 2026

Bundesregierung gibt zu: Arbeitszeitgesetz schon jetzt sehr flexibel

MdB Schmidt: „Weitere Arbeitszeitflexibilisierung ist nicht notwendig“

„Die Bundesregierung hat auf meine Nachfrage zugegeben: Das Arbeitszeitgesetz ist ausreichend flexibel und erlaubt schon heute eine Abweichung vom 8- bzw. 10-Stunden-Tag. Damit ist eine weitere Arbeitszeitflexibilisierung im Gastgewerbe in der Regel nicht notwendig“, kommentiert Stefan Schmidt, Sprecher für Tourismuspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Antworten der Bundesregierung auf seine mündlichen Fragen zu den bereits jetzt im Arbeitszeitgesetz möglichen Flexibilisierungen.

Darin zählt die Bundesregierung auch die ihr bekannten 16 Manteltarifverträge im Gastgewerbe in den einzelnen Bundesländern auf, die Arbeitgebern und Arbeitnehmern bereits heute eine Abweichung des Arbeitszeitgesetzes erlauben.

Schmidt weiter: „Gerade die Tourismusbrache, insbesondere das Gastgewerbe, kämpft schon heute mit erheblichem Personalmangel. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Leute zu halten. Pläne zulasten der Arbeitnehmenden könnten nach hinten los gehen.

Die Bundesregierung sollte ihre Pläne für einen staatlich verordneten 12-Stunden-Tag im Gastgewerbe begraben und die Arbeitszeitgestaltung denjenigen überlassen, die für eine wirklich Balance zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen sorgen: Den Tarifpartnern. Statt einseitig die Interessen der Arbeitgeber in Gesetze umzuwandeln und die Beschäftigten zu Mehrarbeit zu verdonnern, sollte sie sich lieber für eine bessere Tarifbindung einsetzen. Nur so können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die schon jetzt mögliche Flexibilisierung im Arbeitszeitgesetz in beidseitigem Interesse nutzen.“

Die Bundesregierung hat in ihrer Nationalen Tourismusstrategie vom 28. Januar 2026 angekündigt, die Arbeitszeitregelungen zu flexibilisieren. Ziel sei eine wöchentliche statt einer tägliche Höchstarbeitszeit.

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung zur Frage nach tariflichen Flexibilisierungsmöglichkeiten im Arbeitszeitgesetz.

Hier finden Sie die Antwort der Bundesregierung zur Frage nach tariflichen Flexibilisierungsregelungen in den Bundesländern.