MdB Schmidt: „Von Schlichtungen profitieren Reisende, Reiseveranstalter und Gerichte“
„Es wird Zeit, dass die schwarz-rote Koalition außergerichtliche Schlichtungen bei Streitfällen zwischen Reiseveranstaltern und Reisenden endlich als verpflichtende Option einführt“, sagt Stefan Schmidt, Sprecher für Tourismuspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, zur Beratung des Grünen Antrages „Das Potenzial außergerichtlicher Schlichtungsstellen für Reisende und Branche besser nutzen“ im Ausschuss für Tourismus am kommenden Mittwoch, 8. Juli.
Schmidt, der den Antrag initiiert hat und sich darin an einer schon vorhandenen, ähnlichen Regelung im Luftverkehr orientieren will, bezeichnet außergerichtliche Schlichtungen als „Win-Win-Win-Situation“ für Reisende, Reiseveranstalter und Gerichte: „Für Reisende ist die Schlichtung eine kostenlose und vor allem niedrigschwellige Möglichkeit, im Streitfall ihre Rechte gegenüber Reiseveranstaltern einzufordern. Für Reiseveranstalter sind Schlichtungen deutlich günstiger als teure Gerichtsprozesse und wirken sich auch noch positiv auf die Kundenbeziehung aus. Und für unsere ohnehin am Limit arbeitenden Gerichte bedeuten Schlichtungen eine spürbare Entlastung.“
Die Grüne Bundestagsfraktion sieht den Erfolg außergerichtlicher Schlichtungen durch die positiven Erfahrungen der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V. bestätigt, bei der im vergangenen Jahr rund 42.000 neue Schlichtungsanträge eingegangen sind. „Die Einigungsquote von 88 Prozent zeigt, dass die meisten Streitfälle einvernehmlich gelöst werden“, schlussfolgert Schmidt. „Schlichtungen sind der Königsweg. Deswegen reicht es nicht aus, dass die Koalition die Vorteile von außergerichtlichen Schlichtungen gegenüber teuren und aufwändigen Gerichtsprozessen einfach nur anerkennt. Union und SPD sollten sie zur verpflichtenden Option machen.“
Nach dem Willen der Grünen sollen Reiseunternehmen außerdem deutlich besser über außergerichtliche Schlichtungen informieren, damit alle Reisenden ihre Rechte und Möglichkeiten kennen.
Nachdem der Bundestag den Antrag am 21. Mai in die Ausschüsse überwiesen hat, diskutiert ihn der Tourismusausschuss am Mittwoch, 8. Juli, und stimmt anschließend darüber ab.
