15. Oktober 2026

Rettungsdienst entlastet: Notfallreform soll Wartezeiten verkürzen

Grüne Vorarbeit wird Gesetz – jetzt kommt es auf die Umsetzung vor Ort an

Die beiden Oberpfälzer Bundestagsabgeordneten Tina Winklmann und Stefan Schmidt begrüßen die Reform der Notfallversorgung. Jetzt muss Bayern die Reform zügig umsetzen.

Die Reform wurde bereits in der Ampel-Koalition mit grüner Regierungsbeteiligung erarbeitet und später von den Grünen mit einem eigenen Gesetzentwurf wieder auf die Tagesordnung gesetzt. „Der Gesetzentwurf deckt sich zu großen Teilen mit dem Vorschlag, den wir Grüne schon vor einem Jahr eingebracht haben. So ist leider sehr viel Zeit vergangen bei einem Gesetz, das eigentlich schon fertig war“, bedauert Tina Winklmann.

Patientinnen, Patienten und Personal profitieren gleichermaßen. „Mit dem Gesetz wird sich die Versorgung im Notfall erheblich verbessern, das Personal wird entlastet und gleichzeitig die Gesundheitsausgaben gesenkt. Die Leitidee ist: Nicht jeder Notfall braucht einen Rettungsdienst oder die Notaufnahme. Vieles kann auch am Notfallort, also zu Hause oder im Pflegeheim, oder telemedizinisch abschließend versorgt werden“, so Stefan Schmidt.

Wer den Notruf wählt, soll zudem besser vermittelt werden. Das spart Wartezeit und Umwege und entlastet so Rettungskräfte und Notaufnahmen.

Jetzt entscheidet die Umsetzung. Rettungsdienst und Notfallversorgung werden in den Ländern und Kommunen organisiert. „Ein Gesetz allein verbessert noch keinen Einsatz. Ob die Reform vor Ort ankommt, entscheidet sich auch vor Ort. Es braucht klare Zeitpläne, Umsetzung im Landesrettungsdienstgesetz und einen gemeinsamen Prozess mit Krankenhäusern. Kassenärzten und Rettungsdienst“, so Winklmann.

Kritisch sieht Schmidt das Zusammenspiel mit dem Sparregime der Koalition: „Ein Problem ist das Zusammenwirken mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Weil die ambulante Versorgung gedeckelt wird, sehen wir jetzt schon eine Verknappung von Arztterminen. Die Inanspruchnahme der Notaufnahmen wird weiter steigen, wenn weniger Arzttermine zur Verfügung stehen. Die Notaufnahmen werden wiederum wegen einer fehlenden ausreichenden Finanzierung der ambulanten Notfallbehandlung häufig Patienten aufnehmen müssen. Das ist für die Patienten mit unnötigem Aufwand und medizinischen Risiken verbunden, für die Krankenkassen mit vermeidbaren Ausgaben.“