4. November 2026

Grüne kritisieren Kabinettsbeschluss zur Halbierung des Westbalkankontingents

MdB Schmidt: „Bundesregierung verschärft unnötig Personalmangel im Gastgewerbe“

„Der heutige Kabinettsbeschluss ist eine Hiobsbotschaft für den Tourismus. Mit der Halbierung des Westbalkankontingent verschärft die Bundesregierung den gravierenden Personalmangel im Gastgewerbe völlig unnötig“, kommentiert Stefan Schmidt, Sprecher für Tourismuspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, den heutigen Kabinettsbeschluss zur Halbierung des Westbalkankontingents von aktuell 50.000 auf künftig nur noch 25.000 Genehmigungen pro Jahr.

„Es gibt keine Notwendigkeit, die Westbalkanregelung einzuschränken. Im Gegenteil: Die Westbalkanregelung ermöglicht legale Migration, die für den Arbeitsmarkt unverzichtbar ist, vor allem mit Blick auf die Tourismusbranche. Deswegen haben wir das Kontingent in der damaligen Ampelkoalition erst auf 50.000 verdoppelt. Allein 2024 waren 9.000 Beschäftigte dank der Westbalkanregelung im Gastgewerbe beschäftigt – das hat mir die Bundesregierung selbst auf eine Anfrage im Sommer 2025 geantwortet“, so Schmidt weiter.

Dass die Bundesregierung die Maßnahme bei der heutigen Pressekonferenz allein mit der Vereinbarung im Koalitionsvertrag begründet hat, sieht Schmidt als Bestätigung seiner Vermutung: „Diese Maßnahme ist reine Symbolpolitik. Es geht der Bundesregierung allein darum, ein Zeichen gegen Migration zu setzen. Die Leidtragende ist die Tourismuswirtschaft.“

Die Gründe für die Reduzierung fragt Schmidt aktuell in einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung ab. Die Antwort erwartet der Abgeordnete am Freitag, 6. November.

Die Westbalkanregelung ermöglicht seit 2016 Staatsangehörigen aus den Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien einen vereinfachten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt – auch ohne formale Berufsausbildung oder anerkannte Qualifikation. Voraussetzung sind ein Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot für einen Job. Die damalige Ampel-Koalition hat das Kontingent im Rahmen der Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes von 25.000 auf 50.000 Genehmigungen verdoppelt.