13. August 2025

EU plant Fluggastrechte deutlich zu schwächen

Der geplante Ratskompromiss zur Reform der EU-Fluggastrechte bedeutet vor allem eines: weniger Schutz für Reisende und mehr Vorteile für Fluggesellschaften.

Der geplante Ratskompromiss zur Reform der EU-Fluggastrechte bedeutet vor allem eines: weniger Schutz für Reisende und mehr Vorteile für Fluggesellschaften.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Entschädigung erst ab 4 Stunden Verspätung – bislang gab es sie oft schon früher. Damit würden bis zu 60 % weniger Verspätungsfälle zu einer Zahlung führen.
  • Längere Liste „außergewöhnlicher Umstände“ – Airlines müssen in deutlich mehr Situationen keinen Entschädigungsanspruch zu erfüllen.
  • Drastisch verkürzte Frist für Anträge – statt drei Jahren blieben künftig nur sechs Monate, um Entschädigungen geltend zu machen.

Die Bundesregierung will zwar gegen die aktuellen Vorschläge der EU-Verkehrsminiter*innen stimmen, ihre eigenen Vorschläge versprechen allerdings keine Verbesserung, sondern eine deutliche Verschlechterung des Verbraucherschutzes:

  • Keine automatische Auszahlung von Entschädigungen.
  • Keine Absicherung für den Fall einer Airline-Insolvenz.
  • Der Vorschlag einer einheitlichen Entschädigung von 300 Euro würde zudem zu geringeren Zahlungen führen – besonders bei Mittel- und Langstrecken.

Hinzu kommt: Seit 2004 wurden die Entschädigungssummen nicht angepasst. Durch die Inflation sind sie heute deutlich weniger wert.

Meine Erwartung richtet sich nun an das EU-Parlament: Es kann den Kompromiss ablehnen und sich klar für starken Verbraucherschutz einsetzen.

Hier geht es zu meiner Kleinen Anfrage zur Reform der Fluggastrechteverordnung auf EU-Ebene


Der Ratskompromiss zur Reform der EU-Fluggastrechte verschlechtert die Situation von Flugreisenden massiv. Der Verbraucherschutz wird stark abgeschwächt.