Der geplante Ratskompromiss zur Reform der EU-Fluggastrechte bedeutet vor allem eines: weniger Schutz für Reisende und mehr Vorteile für Fluggesellschaften.
Der geplante Ratskompromiss zur Reform der EU-Fluggastrechte bedeutet vor allem eines: weniger Schutz für Reisende und mehr Vorteile für Fluggesellschaften.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Entschädigung erst ab 4 Stunden Verspätung – bislang gab es sie oft schon früher. Damit würden bis zu 60 % weniger Verspätungsfälle zu einer Zahlung führen.
- Längere Liste „außergewöhnlicher Umstände“ – Airlines müssen in deutlich mehr Situationen keinen Entschädigungsanspruch zu erfüllen.
- Drastisch verkürzte Frist für Anträge – statt drei Jahren blieben künftig nur sechs Monate, um Entschädigungen geltend zu machen.
Die Bundesregierung will zwar gegen die aktuellen Vorschläge der EU-Verkehrsminiter*innen stimmen, ihre eigenen Vorschläge versprechen allerdings keine Verbesserung, sondern eine deutliche Verschlechterung des Verbraucherschutzes:
- Keine automatische Auszahlung von Entschädigungen.
- Keine Absicherung für den Fall einer Airline-Insolvenz.
- Der Vorschlag einer einheitlichen Entschädigung von 300 Euro würde zudem zu geringeren Zahlungen führen – besonders bei Mittel- und Langstrecken.
Hinzu kommt: Seit 2004 wurden die Entschädigungssummen nicht angepasst. Durch die Inflation sind sie heute deutlich weniger wert.
Meine Erwartung richtet sich nun an das EU-Parlament: Es kann den Kompromiss ablehnen und sich klar für starken Verbraucherschutz einsetzen.
Hier geht es zu meiner Kleinen Anfrage zur Reform der Fluggastrechteverordnung auf EU-Ebene
Der Ratskompromiss zur Reform der EU-Fluggastrechte verschlechtert die Situation von Flugreisenden massiv. Der Verbraucherschutz wird stark abgeschwächt.