Heute ein paar Sneaker oder die neue Tasche kaufen, aber morgen erst bezahlen – das ist vor allem bei jungen Menschen sehr beliebt. Die Kreditform „Buy Now, Pay Later“ macht das bisher unkompliziert möglich. Der Haken: Es sind genau solche Kredite, die insbesondere junge Menschen regelmäßig in die Ver- und in die Überschuldung treiben. Das bestätigte zuletzt auch eine repräsentative BaFin-Studie. So hat schon jede vierte Verbraucher*in unter 30 Jahren den Überblick über die vielen, offenen „Buy Now, Pay Later“-Rechnungen verloren.
Deswegen ist es gut, dass die EU Verbraucher*innen bei der Aufnahme eines Kredits besser schützen will. Der Bundestag hat die EU-Verbraucherkreditrichtlinie am Freitag, 17. April, in nationales Recht umgesetzt. Wir Grüne haben den Gesetzentwurf abgelehnt.
In meiner Rede dazu habe ich erläutert, dass der Gesetzentwurf noch immer zu viele unnötige Schutzlücken enthält:
- Bei Kleinkrediten unter 200 Euro, wie eben dem beliebten „Buy Now, Pay Later“, wird die Kreditwürdigkeit künftig weiter nicht sorgfältig, sondern nur oberflächlich geprüft. Überschuldungen werden also nicht effektiv verhindert.
- Kreditanbieter, z.B. Banken, können weiterhin völlig überhöhte Wucherzinsen erheben, was die Menschen auch künftig in die Überschuldung treiben kann.
- Online-Kredite können in Zukunft per Mausklick und ohne Unterschrift abgeschlossen werden. Das verleitet nicht nur zu übereilten Kreditabschlüssen, sondern heizt Betrugsmaschen weiter an.
Mit ihrem Gesetzentwurf schützen CDU/CSU und SPD die Menschen nur halbherzig. Das ist uns Grünen zu wenig. Deswegen haben wir einen Entschließungsantrag zur Abstimmung im Bundestag gestellt. Er bügelt die Schwachstellen des Gesetzentwurfs aus. Leider hat unser Entschließungsantrag nicht die nötige Mehrheit im Bundestag gefunden. Daher wird den Menschen auch künftig ein wirklich starker Verbraucherschutz bei Kreditabschlüssen verwehrt.
Hier geht es zu unserem grünen Entschließungsantrag.
Hier geht es zu meiner Rede im Bundestag.
