Grüner Antrag zur Konfliktlösung im Tourismus
Ein geschlossener Hotelpool, ein geplatzter Ausflug oder kein Transfer vor Ort – wenn sich Reiseveranstalter in solchen Fällen weigern, den betroffenen Pauschaltourist*innen die ihnen zustehende Entschädigung zu zahlen, ist der Rechtsstreit manchmal nicht weit. Dabei lassen sich viele Konflikte im Tourismus kostenlos, schnell und erfolgreich lösen und das alles ohne teure Gerichtsverfahren und ohne monatelangen Ärger. Die Lösung lautet: außergerichtliche Schlichtungen.
Sie sind eine Win-Win-Win-Situation für Reisende, Reiseveranstalter und Gerichte: Reisende können ihre Rechte gegenüber Reiseveranstaltern kostenlos und niedrigschwellig einfordern. Auch Reiseveranstalter profitieren von kostengünstigen und schnellen Verfahren. Und unsere ohnehin am Limit arbeitenden Gerichte werden entlastet. Das Beste ist aber: Die meisten Schlichtungen werden einvernehmlich gelöst, wie die Erfahrung der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e.V. zeigt. Obwohl außergerichtliche Schlichtungen für alle Beteiligten Vorteile gegenüber Gerichtsprozessen haben, will die Bundesregierung diese verbraucherfreundliche Lösung nicht unterstützen.
Wir Grüne wollen das ändern: Wir bringen am heutigen Donnerstag, 21. Mai 2026, einen Antrag in den Bundestag ein. Darin fordern wir, Reiseveranstalter dazu zu verpflichten, bei Streitfällen mit Reisenden eine kostenlose Schlichtung als Option anzubieten, bevor der Streitfall vor Gericht geht – ähnlich, wie es das für Airlines schon seit 2013 gibt. Außerdem sollen Reiseunternehmen deutlich besser über außergerichtliche Schlichtungen informieren, damit alle Reisenden ihre Rechte und Möglichkeiten kennen.
Am 10. Juni 2026 diskutieren wir im Tourismusausschuss über unseren Antrag. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass wir auch CDU/CSU und SPD von unserer Forderung überzeugen können!
Hier geht es zu unserem Antrag.
