19. Oktober 2026

Grüner Antrag im Bundestag: Frühstartrente sozial gerecht ausgestalten

Die Frühstartrente ist beschlossen. Sie kommt zum 1. Januar 2027 und startet mit den Geburtsjahrgängen 2020 und 2021. Der Staat zahlt jedem Kind jeden Monat 10 Euro in ein Vorsorgedepot ein. Die Kinder erhalten ein Startkapital für die private Altersvorsorge und lernen dabei von klein auf, wie der Kapitalmarkt funktioniert. Die Idee ist gut, die Umsetzung ist es leider nicht. Deswegen haben wir Grüne den Gesetzentwurf am Freitag, 16. Oktober 2026, im Bundestag abgelehnt.

Denn die Frühstartrente erreicht weder alle Kinder und Jugendliche, noch trägt sie dazu bei, ihre finanzielle Bildung zu stärken.

Im Gegenteil: Ob die Kinder von der Frühstartrente profitieren, hängt von der Initiative und dem Geldbeutel der Eltern ab: Wenn die Eltern kein eigenes Depot für ihr Kind eröffnen, landet das Geld in einer Kollektivanlage bei der Bundesbank. Rufen es die Kinder bis zu ihrem 35. Geburtstag nicht ab, verfällt ihre Frühstartrente. Damit zementiert die Koalition die soziale Ungleichheit, denn vermutlich landen vor allem Kinder aus finanziell schwächeren Elternhäusern in der Kollektivanlage. Dabei könnte das Problem leicht gelöst werden: Das Kapital dieser Kinder könnte mit der Volljährigkeit automatisch in das öffentliche Standarddepot übergehen.

Ebenso wenig ist es gerecht, dass nur Kinder ab dem Jahrgang 2020 die Frühstartrente erhalten. Alle älteren Kinder gehen leer aus.

Kritisch sehen wir Grüne auch, dass die Anbieter von Finanzprodukten bei der finanziellen Bildung mitmischen dürfen – stattdessen brauchen wir unabhängige, hochwertige Bildungsangebote.

Wir Grüne fordern eine Frühstartrente, die wirklich alle Kinder und Jugendlichen erreicht und ihre Finanzkompetenz stärkt. Das haben wir mit unserem Entschließungsantrag auch im Bundestag gefordert. Leider wurde er mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt.