Finanzausschuss

Mein besonderes Augenmerk bei meiner Arbeit im Finanzausschuss gilt dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im finanziellen Bereich. Ich setze mich ein für faire und transparente Finanzprodukte und Finanzdienstleistungen und eine schlagkräftige und an Verbraucherinteressen orientierte Aufsicht über den Finanzmarkt. Auch die Reform der privaten Altersvorsorge als dritter Säule neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge werde ich mitgestalten. Außerdem mache ich mich stark für ein hohes Niveau der Daseinsvorsorge überall in unserem Land. Hierfür braucht es finanziell gut ausgestattete Kommunen, deren Anwalt ich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Finanzausschuss bin.

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Stefan in der Presse - „Shishabars brauchen legale Möglichkeit, ihr Geschäft zu betreiben“ Wochenblatt vom 24.08.2020

 

PRESSEMITTEILUNG

MdB Stefan Schmidt will Ausnahmen vom Verpackungszwang für Shishabars „Shishabars brauchen legale Möglichkeit, ihr Geschäft zu betreiben“

Der Oberpfälzer Bundestagsabgeordnete der Grünen und Mitglied im Finanzausschuss, Stefan Schmidt, fordert den Verpackungszwang im Tabaksteuergesetz für Shishabars aufzuheben. „Der Verpackungszwang ist für Shishabars weder wirtschaftlich noch praktikabel. Deswegen müssen wir Ausnahmen für Shishbars schaffen und ihnen ermöglichen, versteuerten Wasserpfeifentabak portionsweise aus Großpackungen entnehmen zu dürfen“, sagt Schmidt.

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion, die Schmidt federführend entworfen hat, erklärt die Bundesregierung, keine Änderungen am Verpackungszwang im Tabaksteuergesetz vornehmen zu wollen. Das Tabaksteuergesetz erlaubt bisher nur den Verkauf von Tabakwaren in geschlossenen und verkaufsfertigen Kleinverkaufspackungen mit Steuerzeichen. Die portionsweise Entnahme von Wasserpfeifentabak aus einer Großverpackung hingegen erlaubt das Tabaksteuergesetz nicht.

Das kritisiert der Abgeordnete Schmidt und fordert Nachbesserungen: „Es ist absurd, dass Shishabars kaum eine legale und gleichzeitig praktikable Möglichkeit haben, ihr Geschäft zu betreiben. Die Bundesregierung verschließt ihre Augen vor den Problemen und lässt die Shishabars alleine.“ Doch auch die Shishabars nimmt Schmidt in die Verantwortung: „Es gibt absolut keine Rechtfertigung für die aktuelle Praktik einiger Betreiber, die Tabaksteuer zu hinterziehen, indem sie Wasserpfeifentabak illegal aus Rohtabak herstellen.“ 

24.08.2020

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