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Pressemitteilung - Grüner Bundestagsabgeordneter Schmidt unterstützt Prüfung eines AfD-Verbots

Grüner Bundestagsabgeordneter Schmidt unterstützt Prüfung eines AfD-Verbots

MdB Schmidt: „Unbegreiflich, dass CSU und FDP in Oberpfalz Verbot nicht mittragen“

„Wir müssen schnellstens prüfen, ob die Beweise ausreichen, um die AfD zu verbieten. Die AfD ist eine rechtsextreme und verfassungswidrige Partei. Sie ist eine ernsthafte Gefahr für unsere Demokratie und die Menschen in unserem Land“, erklärt Stefan Schmidt, Bundestagabgeordneter aus Regensburg für Bündnis 90/Die Grünen, zur erstmaligen Bundestagsdebatte über zwei interfraktionelle Gruppenanträge über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren durch das Bundesverfassungsgericht.

„Dass kein einziger Oberpfälzer Bundestagsabgeordneter von CSU und FDP sich in Richtung eines AfD-Verbots Gedanken macht, ist für mich unbegreiflich. Die Kolleg*innen sehen doch mit eigenen Augen: Die AfD radikalisiert sich zunehmend, sie agiert zusehends demokratiefeindlich und verfassungsfeindlich. Gerade nach der Zäsur am Mittwoch im Bundestag, als CDU, CSU und FDP erstmal eine Mehrheit im Bundestag mit der AfD gesucht haben, sollten unsere Oberpfälzer Abgeordneten klare Kante gegen rechts zeigen“, sagt Schmidt. Weder die CSU-Abgeordneten Peter Aumer (Regensburg), Martina Engelhardt-Kopf (Schwandorf/Cham), Susanne Hierl (Amberg/Neumarkt) und Albert Rupprecht (Weiden), noch die FDP-Abgeordneten Ulrich Lechte (Regensburg) und Nils Gründer (Amberg/Neumarkt) sind als Unterstützer*innen auf den beiden Gruppenanträgen zu finden. Überrascht ist Schmidt auch über SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder (Schwandorf/Cham), die ebenfalls keinen der beiden Anträge für ein AfD-Verbot mitgezeichnet hat.

Diese Zurückhaltung der Oberpfälzer Abgeordneten bedauert Schmidt insbesondere vor dem Hintergrund, dass einer der Anträge kein Risiko eingeht, das Verbotsverfahren vor dem Bundestagsverfassungsgericht zu verlieren. „Mit dem Künast-Antrag stellen wir sicher: Ein AfD-Verbotsverfahren wird erst dann gestellt, wenn die Erfolgsaussichten auch wirklich hinreichend belegt sind“, erklärt Schmidt den Kern des sogenannten Künast-Antrags seiner Fraktionskollegin Renate Künast und 43 anderen Abgeordneten, zu denen auch Schmidt gehört. Darin fordern die Abgeordneten ein zweistufiges AfD-Verbotsverfahren: Zunächst sollen die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahren mithilfe eines Gutachtens geprüft werden. Anschließend soll der Bundestag auf dieser Grundlage entscheiden, ob ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eingeleitet werden soll.

Anders als der Künast-Antrag fordert der CDU-Kollege Marco Wanderwitz mit 124 anderen Abgeordneten, darunter auch Schmidts Fraktionskollegin Tina Winklmann (Schwandorf/Cham) und der Regensburger SPD-Abgeordneten Dr. Carolin Wagner, im sogenannten Wanderwitz-Antrag die sofortige Einleitung eines AfD-Verbotsverfahren.

Der Bundestag debattiert in einer Debatte am Donnerstag, 30. Januar 2025, erstmals über die beiden interfraktionellen Gruppenanträge. Zu einer Abstimmung kommt es wegen der vorgezogenen Neuwahlen am 23. Februar aber nicht mehr.#

30.01.2025

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